Volksanwaltschaft: Dienstrechts-Novelle beseitigt Diskriminierung

Endlich wird einer langjährigen Forderung der Volksanwaltschaft nachgekommen: Volle Handlungsfähigkeit ist bald nicht mehr für die Aufnahme in ein öffentliches Dienstverhältnis erforderlich.

Günther Kräuter
Volksanwaltschaft

Volksanwalt Günther Kräuter begrüßt ausdrücklich die in der Dienstrechts-Novelle 2016 vorgesehene Änderung für Menschen mit Behinderung für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst. Gemäß dieser Novelle „kann das Erfordernis der vollen Handlungsfähigkeit entfallen, wenn die für die vorgesehene Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit vorliegt.“

Im Gegensatz zu einem privaten Dienstverhältnis war bislang die volle Handlungsfähigkeit Voraussetzung für die Aufnahme einer Beschäftigung als Beamter oder Vertragsbediensteter. Die Volksanwaltschaft zeigte diese diskriminierende Voraussetzung für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst anhand eines Beispiels einer Küchenhilfskraft in der General-Körner-Kaserne im Jahr 2013 auf.

Erst nach vielen Bemühungen und Abschluss eines Sondervertrages konnte die junge, besachwaltete Frau ihre zur vollsten Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten erledigte Arbeit in der Küche der Kaserne fortsetzen.

„Mit diesen Diskriminierungen im Dienstrecht ist jetzt zum Glück Schluss. Ich hoffe, dass der Gesetzgeber noch vor dem Sommer die Novelle beschließt“, so Volksanwalt Kräuter.

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