Achitz, Schwarz, Rosenkranz zum Tag der Menschen mit Behinderung: Gleichstellung darf kein leeres Versprechen sein
„Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben haben wie alle anderen Menschen auch. Gleichstellung darf kein leeres Versprechen sein“, betonen die drei Volksanwälte Bernhard Achitz, derzeit Vorsitzender der Volksanwaltschaft, Gaby Schwarz und Walter Rosenkranz anlässlich des „Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung“ am 3. Dezember.
Sie appellieren an mehr Engagement der Politik, um bestehende Barrieren zu beseitigen. Die Volksanwaltschaft ist regelmäßig mit den Problemen der betroffenen Menschen konfrontiert.
Die Themen reichen von der fehlenden baulichen Barrierefreiheit über fehlende Angebote an Persönlicher Assistenz oder Gebärdensprache-Dolmetsch, bis zu Schwierigkeiten mit dem Schulsystem, wo inklusive Bildung in vielen Fällen nur ein leeres Versprechen ist. Außerdem ist die Volksanwaltschaft bei der Präventiven Menschenrechtskontrolle mit Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen befasst. Hier ist der Personalmangel einer der wesentlichsten Gründe für Menschenrechtsverletzungen.
Achitz: Weg vom Almosen, hin zum Anspruch!
„Österreich bekennt sich zur UN-Behindertenrechtskonvention, aber in der Umsetzung gibt es noch enorme Lücken“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Das sieht die Volksanwaltschaft an den Beschwerden Betroffener, und das wurde auch bei der Staatenprüfung durch die UNO heuer in Genf festgestellt.
„Menschen mit Behinderungen können zwar viele Unterstützungsleistungen bekommen, aber sie haben keinen Rechtsanspruch darauf. Österreich muss weg vom Almosen, hin zum Anspruch!“ Benachteiligungen gibt es etwa am Arbeitsmarkt, wo Menschen mit Behinderungen oft nur ein Taschengeld statt Lohn bekommen.
Rosenkranz: Recht auf 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit Behinderungen
Kinder mit Behinderung brauchen nach Ende der Schulpflicht eine Genehmigung der Bildungsdirektion, um noch ein freiwilliges 11. oder 12. Schuljahr anhängen zu dürfen. Eltern, die für ihr Kind keinen solchen Schulplatz mehr zugeteilt bekommen hatten, wandten sich wiederholt an Volksanwalt Walter Rosenkranz.
„Wenn sich Österreich als behindertenfreundliches Land zeigen möchte, wäre hier die Gelegenheit, den Betroffenen den Besuch des freiwilligen 10. Schuljahrs zu ermöglichen“, sagt Rosenkranz und regt eine Gesetzesänderung an, um solche Probleme künftig zu verhindern.
Schwarz: Echte Barrierefreiheit statt Läuten an der Hintertür!
„Barrierefreiheit bedeutet auch Selbstbestimmtheit für die Betroffenen. Ohne fremde Hilfe in ein Amtsgebäude zu kommen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder einfach in die eigenen vier Wände zu gelangen, das sind simple Wünsche, die jedoch dieser Personengruppe oftmals verwehrt bleiben“, sagt Volksanwältin Gaby Schwarz.
Oft wird der Denkmalschutz als Argument vorgeschoben, dass Menschen mit Behinderung bei Hintertüren anläuten müssen. „Bei allem Verständnis für den Denkmalschutz – ein Seiteneingang ist und bleibt ein Seiteneingang. Das ist nicht, was ich unter Inklusion verstehe. Wenn wir öffentliche Gebäude tatsächlich behindertengerecht machen wollen, müssen wir findiger bei Problemlösungen sein und uns fragen, was uns wichtig ist.“
Barrierefreiheit würde auch vielen anderen Gruppierungen zugutekommen, wie zum Beispiel Eltern mit Kinderwägen oder Personen mit Rollator.