Volksanwaltschaft: Inklusion darf kein leeres Schlagwort sein

Tag der Menschen mit Behinderung: Gleichstellung in allen Lebenslagen braucht sichere Finanzierung

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz, Volksanwältin Gaby Schwarz, Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz
Volksanwaltschaft / Photo Simonis

„Betroffenen werden immer noch viel zu viele Barrieren in den Weg gelegt. Viele dieser Barrieren könnte die Politik beiseite räumen“, sagt Gaby Schwarz, Vorsitzende der Volksanwaltschaft, anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung (3. Dezember). Die Volksanwaltschaft ist regelmäßig mit diesen Problemen konfrontiert.

Die Themen reichen von der fehlenden baulichen Barrierefreiheit über fehlende Angebote an Persönlicher Assistenz oder Gebärdensprache-Dolmetsch, bis zu Schwierigkeiten mit dem Schulsystem, wo inklusive Bildung in vielen Fällen nur ein leeres Versprechen ist.

Außerdem ist die Volksanwaltschaft mit der Präventiven Menschenrechtskontrolle in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen befasst. Hier ist der Personalmangel einer der wesentlichsten Gründe für Menschenrechtsverletzungen.

Schwarz: Gewährleistung echter Barrierefreiheit muss das Ziel sein

„Barrierefreiheit bedeutet auch Selbstbestimmtheit für die Betroffenen. Ohne fremde Hilfe in ein Amtsgebäude zu kommen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder einfach in die eigenen vier Wände zu gelangen, das sind simple Wünsche, die jedoch dieser Personengruppe oftmals verwehrt bleiben. Dabei würde Barrierefreiheit auch vielen anderen Gruppierungen zugutekommen, wie zum Beispiel Eltern mit Kinderwägen, älteren Menschen mit Gehhilfen oder Rollatoren oder einer Person, die sich ganz einfach den Fuß gebrochen hat und auf Krücken angewiesen ist. Es fehlen leider oft die strukturellen und finanziellen Mittel – das gilt es zu ändern“, so Volksanwältin Schwarz.

Achitz: Inklusionsfonds für Maßnahmen gegen Diskriminierung

„Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben bekommen wie alle anderen Menschen auch“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Alles andere ist Diskriminierung, sagt die UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich auch Österreich bekennt. Für die Umsetzung muss der im Regierungsprogramm angekündigte Inklusionsfonds endlich beschlossen und gefüllt werden. Mit diesem Fonds kann der Zugang zu Persönlicher Assistenz verbessert werden, und auch Lohn statt Taschengeld für in Werkstätten beschäftigte Menschen mit Behinderungen muss endlich Wirklichkeit werden.“

Rosenkranz: Gleichstellung ein ständiger Verbesserungsprozess

„Eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist heutzutage etwas, das selbstverständlich sein sollte und ist. Gerade deshalb ist es aber auch unerlässlich, nicht aus den Augen zu verlieren, wie diese Gleichstellung erreicht werden kann und was dafür notwendig ist: ein Prozess der kontinuierlichen Verbesserung unter Rücksichtnahme auf besondere Bedürfnisse, und das nicht nur nach technokratischen, sondern nach menschlichen Maßstäben“, schließt sich auch Volksanwalt Walter Rosenkranz an.

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Ein Kommentar

  • Ich arbeite im Heim Via Claudia als Koch hab 50 Prozent Einschränkung.