Am 22. April 2015 veröffentlichte die Volksanwaltschaft ihren Jahresbericht an das Parlament.
Der aktuelle Bericht besteht aus 2 Bänden.
Im ersten Band geht es die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung aufgrund von Individualbeschwerden. Im Vorjahr wandten sich 19.648 Menschen an die Volksanwaltschaft. (Plus 2,1 %)
Dem präventiven Schutz der Menschenrechte widmet sich der zweite Band. „Seit Juli 2012 nimmt die VA ihr verfassungsgesetzliches Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte wahr und führt mit ihren Kommissionen Kontrollbesuche in Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann, durch“, erläutert die Volksanwaltschaft.
1.200 Kontrollen durch Kommissionen
Dazu fanden bisher beinahe 1.200 Kontrollen durch die Kommissionen statt; davon 173 in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Die Volksanwaltschaft weist darauf hin, dass bei den rund 80 Besuche in Tagesstruktureinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen klar wurde, dass „die Beschäftigung in dieser Form nicht den Bestimmungen der UN-BRK entspricht“.
Sie erwähnt weiters, „dass zumindest einzelne Werkstätten Überschüsse erwirtschaften, ohne dass die Beschäftigten direkt davon profitieren. Durch diesen Missstand, in Kombination mit hohem Leistungsdruck, wenig bis keiner individuellen Förderung und einer willkürlichen Differenzierung des Taschengeldes, ist die Gefahr von Missbrauch bis hin zu Ausbeutung im Sinne von Art. 16 Abs. 2 UN-BRK gegeben.“ (Siehe auch)
Auf gesetzlicher Ebene gibt es eine Reihe von Problemen im Arbeitsbereich: Im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens zur Dienstrechtsnovelle 2015 fordert die Volksanwaltschaft beispielsweise aktuell die Streichung der Aufnahmevoraussetzung „volle Handlungsfähigkeit“ im Vertragsbedienstetengesetz.
Im Band 2 wird (ab Seite 39) auf den Nationalen Aktionsplan Menschenrechte hingewiesen, den es noch zu erstellen und beschließen gilt. Detailliert wird auf Verbesserungsnotwendigkeiten im Gleichstellungsbereich (Schaffung eines Beseitigungsanspruches bei Barrieren) eingegangen.
Die häufig fehlende Barrierefreiheit wird von den Kommissionen im Rahmen von Kontrollbesuchen aufgezeigt (ab Seite 37). Oft liegt hier auch ein Versagen der Aufsichtsbehörden (Länder) vor. (Zum Beispiel Seite 59: „Die meisten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind nicht barrierefrei.“)
Besonders der Band 2 ist lesenswert
Der Bericht – besonders Band 2 – ist lesenswert und enthält auch Einschätzungen wie diese: „Das durch die UN-BRK formulierte Prinzip der Inklusion und Deinstitutionalisierung fordert noch große Veränderungen im Bereich des Behindertenwesens. Es gilt freilich auch für den Schulbesuch von Kindern mit Beeinträchtigungen. Der Fortbestand von behinderungsspezifischen Großeinrichtungen in diesem Bereich erscheint den Kommissionen in hohem Maße kritikwürdig.„