Volksanwaltschaft: Mehr Budget für mehr Aufgaben

Der Budgetvoranschlag 2020 sieht für die Volksanwaltschaft Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 12,24 Mio. € vor. Das entspricht einer Steigerung zum vorläufigen Erfolg des Vorjahres um 5,6 %. Das Gros des Budgets entfällt mit 7,1 Mio. € auf Personalkosten.

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Der Bundesfinanzrahmen 2020-2023 weist eine leichte Steigerung des Budgets der Volksanwaltschaft auf, deren Auszahlungsgrenze im Jahr 2023 mit 12,84 Mio. € festgelegt ist

Seit 2017 befasst sich die Volksanwaltschaft mit den Antragstellungen zum Heimopferrentengesetz. Volksanwalt Werner Amon erklärte auf Fragen von MandatarInnen der ÖVP, dass der damit verbundene zusätzliche Arbeitsaufwand bis dato über befristete Arbeitsverträge oder Personalleihen von Ministerien oder Ländern bewältigt wurde. Rosa Ecker (FPÖ) erfuhr, dass die neuen Planstellen zwar bis 2023 befristet seien, aber man hoffe, dass die Anträge bis dahin rückläufig seien. Für die Zukunft seien aber trotzdem weitere Finanzmittel notwendig, betonte Amon.

Weiters übernimmt die Volksanwaltschaft auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des UN-Übereinkommens gegen Folter (OPCAT) und prüft im Rahmen dessen öffentliche und private Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommen kann.  Dafür werden pro Jahr ca. 500 Einrichtungen visitiert, berichtete Amon.

Auf eine Frage von Heike Grebien (Grüne), warum diese Zahl laut Wirkungszielen im Budgetvoranschlag verringert werden soll, erläuterte Volksanwalt Bernhard Achitz, dass hier an effizienteren Prüfverfahren gearbeitet werde. Es zähle Qualität vor Quantität und es gehe darum, die Prüfungen zu vertiefen, was in der Umsetzung aber mit mehr Aufwand verbunden sei.

Prüfungen von Pflegeheimen: Fragebögen statt Visitationen

Im Interesse der Abgeordneten standen die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Beschwerdefälle. So wollte SPÖ-Mandatar Reinhold Einwallner wissen, ob bereits entsprechende Beschwerden eingelangt seien und ob das Budget dafür ausreiche. Volksanwalt Achitz erklärte, dass man insbesondere im Gesundheits- und Sozialbereich mit mehr Beschwerden rechne und sich einige aber aufgrund ausgefallener Sprechstunden verschieben würden.

Die Kommissionsbesuche in Pflegeeinrichtungen mussten aufgrund der Corona-Krise ausgesetzt werden und man behelfe sich derzeit mit speziellen Fragebögen. Man warte noch auf klare Regeln des Gesundheitsministeriums, wie die Visitationen in den Einrichtungen künftig sicher und zielführend ablaufen können.

Ziel sei es, diese so schnell als möglich wieder aufzunehmen, erklärte Achitz auf eine Frage von Mandatarin Stephanie Krisper (NEOS). Volksanwalt Walter Rosenkranz ergänzte, dass bis dato ca. 100 Beschwerden im Zusammenhang mit COVID-19 eingelangt seien. Dies betreffe insbesondere den Härtefallfonds und das Einschreiten der Polizei bei Kontrollen.

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