Volksanwaltschaft nimmt zum Nationalen Aktionsplan Stellung

Fehlende Rechtssicherheit, mangelhafte Information und eine uneinheitliche Gesetzeslage - das sind laut Volksanwaltschaft nur einige der Probleme, vor denen Menschen mit Behinderung in Österreich stehen.

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Die Volksanwaltschaft geht in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen auf einige Punkte sehr detailliert ein.

So wird moniert, dass viele Probleme für Menschen mit Behinderungen aufgrund der fehlenden baulichen Barrierefreiheit entstehen. „Deshalb fordert die Volksanwaltschaft eine bundesweite Harmonisierung der Bauvorschriften. Öffentliche Gelder, insbesondere die Vergabe von Wohnbauförderungsmitteln, sollten nur mehr dann gewährt werden, wenn Vorhaben dem technischen Stand entspricht“, heißt es u.a. in einer diesbezüglichen Aussendung der Volksanwaltschaft.

Des weiteren werden die Bereiche Persönliche Assistenz, Bildung bzw. Sachwalterschaft angesprochen und die diesbezüglichen Positionen der Volksanwaltschaft klar dargelegt.

OPCAT

Abschließend verweist die Volksanwaltschaft auf eine Neuerung: „Ab 1. Juli 2012 wird die Volksanwaltschaft neue Aufgaben als Organ im Sinne des Art. 16 Abs. 3 UN-Behindertenrechtskonvention übernehmen und mit mindestens sechs interdisziplinären und multiethnischen Kommissionen bundesweit, auch unangemeldete, Kontrollbesuche durchführen. Sichergestellt ist, dass der Volksanwaltschaft und ihren Kommissionen uneingeschränkter Zutritt zu allen Orten einer Freiheitsentziehung sowie zu Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gewährt werden muss, sowie alle relevanten Informationen erteilt werden müssen.“

Diese Neuerungen beziehen sich auf die Umsetzung von OPCAT (Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention), die der Volksanwaltschaft übertragen wurden. (Siehe den kürzlich dazu erschienen Bericht in BIZEPS-INFO.)

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