Volksanwalt Christoph Luisser, Volksanwältin Gaby Schwarz und Volksanwalt Bernhard Achitz informierten über die wichtigsten Ergebnisse der Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2025, zentrale Beschwerdeschwerpunkte sowie aktuelle Entwicklungen.
Volksanwaltschaft
Bei der Präsentation der Berichte „Kontrolle der öffentlichen Verwaltung 2025“ und „Präventive Menschenrechtskontrolle 2025“ am 28. April 2026 im Presseclub Concordia in Wien standen zentrale Fragen des Verwaltungshandelns und des Menschenrechtsschutzes im Mittelpunkt.
Die Volksanwaltschaft ist nicht nur Anlaufstelle für Beschwerden, sondern auch für die präventive Kontrolle von Menschenrechten zuständig. Ihre Kommissionen besuchen Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden können – darunter Justizanstalten, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Im Jahr 2025 fanden 413 solcher Kontrollen statt.
Diese Kontrollen sind besonders wichtig, weil Menschen in solchen Einrichtungen oft in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Die Volksanwaltschaft prüft, ob menschenrechtliche Standards eingehalten werden und ob Risiken für Missstände bestehen.
Laut Berichten wurden bei den insgesamt 423 Kontrollen und Beobachtungen in zwei Drittel der Fälle menschenrechtliche Probleme beanstandet. Das zeigt, dass präventive Kontrolle kein formaler Akt ist, sondern ein zentrales Instrument zum Schutz besonders verletzlicher Menschen.
Beispiele aus Behindertenbereich
Ein Fokus lag dabei auch heuer wieder auf der Situation von Menschen mit Behinderungen. Die Berichte zeigen, dass sie in Österreich weiterhin mit praktischen, rechtlichen und finanziellen Hürden konfrontiert sind – etwa beim Zugang zu Persönlicher Assistenz, bei der Nutzung von Behindertenparkplätzen oder in Einrichtungen, in denen ihre Rechte besonders geschützt werden müssen.
Die Volksanwaltschaft macht deutlich: Selbstbestimmung, Teilhabe und Barrierefreiheit dürfen nicht bloß politische Schlagworte bleiben, sondern müssen im Alltag wirksam gewährleistet sein.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft Menschen mit Behinderungen, die über einen Parkausweis verfügen. Immer wieder wenden sich Betroffene an die Volksanwaltschaft, weil sie ihren Parkausweis auch dann hinter der Windschutzscheibe hinterlegen müssen, wenn sie einen dauerhaft zugewiesenen Behindertenparkplatz mit Kennzeichen haben.
Das führt zu praktischen Problemen: Wer den Ausweis ständig im eigenen Auto liegen lassen muss, kann ihn nicht flexibel nutzen – etwa bei Mitfahrgelegenheiten oder auf Reisen im Ausland. Das Verkehrsministerium begründet die Pflicht mit der Gefahr von Missbrauch. Die Volksanwaltschaft hält dieses Argument jedoch für überzogen. Sie sieht darin einen unangebrachten Generalverdacht gegenüber Menschen mit Behinderungen und fordert eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Missbrauch könne, so die Argumentation, auch verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden.
Besonders grundsätzlich ist die Kritik der Volksanwaltschaft im Bereich der Persönlichen Assistenz. Viele Menschen mit Behinderungen können auch Jahre nach der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention noch immer nicht frei entscheiden, wo und wie sie leben wollen. Dafür wäre eine ausreichende, bedarfsgerechte Persönliche Assistenz notwendig – insbesondere im Freizeitbereich. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.
In den Berichten wird geschildert, dass sich 2025 erneut Betroffene an die Volksanwaltschaft wandten, weil die Förderungen der Länder nicht ausreichen, um die steigenden Kosten der Persönlichen Assistenz abzudecken. Ein Beispiel betrifft einen 43-jährigen Steirer, der sich mit dem zugewiesenen Budget immer weniger Assistenzstunden leisten kann. Damit wird Selbstbestimmung Schritt für Schritt eingeschränkt.
Auch die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz war Thema. Im Sommer 2025 beschwerten sich mehrere Betroffene, weil das Sozialministeriumservice überraschend Leistungen strich. Für manche hätte das bedeutet, ihre Arbeit aufgeben zu müssen. Nach Beschwerden und Protesten von Organisationen nahm das Sozialministeriumservice diese Entscheidung wieder zurück.
Volksanwalt Bernhard Achitz bringt die Grundfrage auf den Punkt: Inklusion bedeute, dass Menschen mit Behinderungen so selbstbestimmt leben können wie Menschen ohne Behinderung. Genau daran müsse sich die Politik messen lassen – und das dürfe nicht am Geld scheitern.
Pressekonferenz der Volksanwaltschaft – Präsentation des Jahresberichts 2025
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