Volksanwaltschaft präsentiert höchst lesenswerten Jahresbericht

Die Präsentation des Jahresberichtes 2015 nützte die Volksanwaltschaft auch um einen detaillierten Einblick in die Prüftätigkeit zu geben.

Günther Kräuter Gertrude Brinek Peter Fichtenbauer
Volksanwaltschaft

Im Bereich der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung aufgrund von Individualbeschwerden verzeichnete die Volksanwaltschaft (VA) im Jahr 2015 ein sehr hohes Beschwerdeaufkommen. Insgesamt langten 17.231 Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ein, hielt die Volksanwaltschaft bei der Präsentation des 39. Jahresberichts fest.

Der Jahresbericht gliedert sich wie gewohnt in zwei Teile:

  • Kontrolle der öffentlichen Verwaltung (Bericht)
  • Präventive Menschenrechtskontrolle (Bericht)

Auf in Summe beinahe 400 Seiten zeichnet die Volksanwaltschaft ihre Tätigkeit und die daraus folgenden Erkenntnisse aus dem Jahr 2015 nach.

 

Bericht der Volksanwaltschaft 2015
Volksanwaltschaft

 

Ein paar exemplarisch ausgewählte Punkte:

Probleme mit Sachwalterschaft

„Im Jahr 2015 langten bei der VA 219 Beschwerden aus ganz Österreich im Zusammenhang mit Sachwalterschaften ein. Darüber hinaus erreichten die VA viele telefonische Anfragen zu Sachwalterschaften, denen nach umfassender Information über Aufgaben und Zuständigkeiten der VA keine schriftlichen Eingaben folgten.“ Die Sachwalterschaft steht schon länger im Fokus der VA, „die Situation bleibt höchst bedenklich“, ist der Presseunterlage zu entnehmen. Volksanwältin Gertrude Brinek hat aus diesen Gründen einen Schwerpunkt zum Thema Sachwalterschaft gesetzt.

Im Bericht werden Beschwerden nachgezeichnet. Es geht von fehlender Mitsprache, unerwünschter Sachwalterschaft bis hin zu verweigerten Besorgungen. Wiederholt wird festgehalten, dass die Sachwalterschaft nicht der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Die Volksanwaltschaft verweist auf einen noch im ersten Halbjahr 2016 erwarteten Gesetzesentwurf des Justizministeriums, der eine Reform bringen soll.

Fehlende Barrierefreiheit

„Beschwerden über mangelnde Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen sind ein Dauerbrenner bei der VA“, ist dem Bericht zu entnehmen und man erfährt: „Immer wieder ist die VA auch mit kommunikativen Barrieren konfrontiert und konnte in Teilbereichen auch Erfolge verbuchen: So wurde auf Anregung der VA die kostenlose Bereitstellung eines Gebärdendolmetschers in Verfahren vor den Sozialversicherungsträgern gesetzlich verankert. Die VA fordert bereits seit langem eine Verbesserung des ORF-Angebots für hör- und sehbehinderte Menschen. Sie setzt sich auch für die Ermöglichung so genannter Telefon-Relay-Center ein, die es hör- und sprechbehinderten Menschen ermöglichen, mit hörenden und sprechenden Menschen zu telefonieren.“

Auch in der Präventiven Menschenrechtskontrolle zieht sich dieser Mangel durch: „Immer wieder beschreiben Kommissionen die negativen Auswirkungen fehlender baulicher Barrierefreiheit“. Kritisch wird angemerkt: „Die Länder als Träger der Behindertenhilfe tolerieren mitunter auch massive Defizite in älteren Einrichtungen.“

Zustände im salzburger Konradinum bisher beinahe unverändert – Volksanwaltschaft lässt aber nicht locker

Volksanwalt Günther Kräuter nannte als Beispiel explizit das Konradinum, ein Heim für schwerbehinderte Personen in Salzburg, wo Betten oft dauerhaft am Gang stehen, es häufig keinen Sichtschutz in Sanitärräumen gibt und teils inakzeptable hygienische Zustände herrschen“, berichtete DerStandard. „Trotz seiner Forderung im Salzburger Landtag und trotz gerichtlicher Beschlüsse auf Betreiben der Bewohnervertretung sei keine ‚adäquate Reaktion‘ erfolgt“, zeigte sich der Volksanwalt erstaunt. (Wir berichteten mehrfach)

BIZEPS wollte wissen, wie es in dieser skandalösen Angelegenheit weitergehe. „Die Volksanwaltschaft wird im Fall ‚Konradinum‘ weder ihre Kritik abschwächen, noch Kompromisse akzeptieren. Es geht um die Sicherstellung von Menschenwürde in diesem Pflegeheim, selbstverständlich unabhängig davon, ob ein Neubau geplant ist.“, versicherte uns Volksanwalt Kräuter und kündigte an: „Bei der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses im Salzburger Landtag wird unser Kommissionsleiter Prof. Dr. Reinhard Klaushofer die Abgeordneten als Experte detailliert informieren.“

Behördliche Verantwortungslosigkeit in Oberösterreich

Nach Ansicht der oberösterreichischen Landesregierung habe es seit 1999 immer wieder Beschwerden gegeben – ein behördliches Einschreiten sei bei besachwalteten Personen aber nicht möglich, berichtet die Wiener Zeitung von der Präsentation des Bericht. „Wir haben den Fall daher dem Menschenrechtsbeirat übermittelt“, sagte Kräuter, damit dieser den Fall umfassend analysiert und die „behördliche Verantwortungslosigkeit“ beendet.

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