Volksanwaltschaft präsentiert Prüfbericht 2016 an den Wiener Landtag

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 2. Juni 2017 präsentierte die Volksanwaltschaft den Wien-Bericht 2016 mit den Ergebnissen der Prüftätigkeiten für das vergangene Jahr.

Günther Kräuter Gertrude Brinek Peter Fichtenbauer
Volksanwaltschaft

Im Vorwort zum Bericht wird beschrieben, dass die eingegangenen Beschwerden zum Teil Trends der gesellschaftlichen Entwicklung widerspiegeln. So sind vor allem sozialrechtliche Themen häufig Beanstandungsgründe.

Eine kurze Zusammenfassung des Prüfberichtes sei hier gegeben:

1.217 Wienerinnen und Wiener beschwerten sich

Sie fühlten sich von der Landes- oder Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder nicht ausreichend informiert und richteten eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft. Diese kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (z.B. über ein Online-Beschwerdeformular) eingebracht werden.

Nach Auskunft von Volksanwalt Günter Kräuter stieg die Zahl der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um fünf Prozent.

Missstände in der Verwaltung

17 Prozent aller Verfahren stellten einen Missstand in der Verwaltung fest, das sind 226 verzeichnete Fälle. „Die meisten Beschwerden bezogen sich auf die Bereiche Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt“, so Kräuter.

Ebenso ist ein Prüfverfahren bezüglich der Gangbetten in Wiener Spitälern bereits Anfang des Jahres eingeleitet worden.

Lage in den Justizanstalten

In ihrem Bericht weist die Volksanwaltschaft auf die angespannte Personalsituation in der Justizanstalt Josefstadt hin. Ebenso kritisieren sie die Einschlusszeiten im Polizeianhaltezentrum Hernals. Alle Schubhäftlinge würden bereits um 17:30 Uhr in die Zellen gesperrt.

„Das ist vom menschenrechtlichen Anspruch her nicht akzeptabel“, sagt Volksanwalt Peter Fichtenbauer. Er kritisiert ebenso die starken Verzögerungen bei Staatsbürgerschaftsverfahren. Betroffene hätten zwar einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Antrag auf Staatsbürgerschaft innerhalb eines halben Jahres bearbeitet wird, jedoch gibt es oft Wartefristen bis zu drei Jahren.

Schwerpunkt Barrierefreiheit

Einer der Schwerpunkte des Jahres 2016 war die „bauliche Barrierefreiheit in Österreich“, initiiert von der Volksanwältin Gertrude Brinek. Denn obwohl es bis Jänner 2016 eine Frist zur Herstellung selbiger gab, erreichten einige Beschwerden über mangelnde Barrierefreiheit die Volksanwaltschaft.

Passend zum Schwerpunkt wurde eine Debatte zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung angestoßen, sowie im Rahmen von Podiumsdiskussionen und Enqueten auf das Thema aufmerksam gemacht. Ziel war es dabei auch, Probleme in den Bauordnungen der Bundesländer und deren (Un-)Vereinbarkeit mit dem Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung aufzuzeigen und über die Zielsetzungen der Volksanwaltschaft zu informieren.

Zweiter Aufzug zur U-Bahn am Stephansplatz fehlt

Trotz einer im März 2016 gemachten Ankündigung zur Errichtung eines solchen ist ein zweiter Aufzug nun doch nicht vorgesehen. Die Volksanwaltschaft kritisiert diese Planungsänderung, da die Behindertenrechtskonvention eindeutig sagt: Menschen mit Behinderung ist der Zugang zu öffentlichen Transportmitteln zu sichern, z.B. durch Aufzüge mit ausreichender Kapazität.

Die Notwendigkeit eines zweiten Aufzuges am Stephansplatz wurde jedoch im Prüfungsverfahren von den Wiener Linien in Abrede gestellt, ebenso wurde auf hohe Kosten bei Errichtung eines weiteren Aufzuges hingewiesen (diese wurden mit rund 2,5 Millionen Euro angegeben). Im Bezug auf die Kosten verwies die Volksanwaltschaft darauf, dass für die Eröffnungsfeierlichkeiten der U2-Verlängerung insgesamt 5,34 Millionen Euro ausgegeben worden sind.

Um auf die Dringlichkeit eines zweiten Aufzuges aufmerksam zu machen, veranstaltete BIZEPS im vergangenen August ein Warteschlangen-Protest-Picknick am Stephansplatz.

Den vollständigen Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag gibt es auf der Homepage der Volksanwaltschaft zum Download.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich