Betroffene von Gewalt und Missbrauch können Zusatzrente beantragen
Nach einem langjährigen Aufarbeitungsprozess legte der Weisse Ring seinen Abschlussbericht zu Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt vor.
„Dieser Bericht offenbart das unfassbare Ausmaß an Leid und Unrecht, das vielen Kindern und Jugendlichen in diesen Einrichtungen wiederfahren ist“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. „Das mindeste, das wir tun können, ist den Betroffenen finanziell unter die Arme zu greifen.“
Die Volksanwaltschaft möchte Betroffene darauf hinweisen, dass Entschädigte aus Wien zusätzlich eine Heimopferrente beantragen können. Diese monatliche Zusatzrente in der Höhe von rund 300 Euro gebührt „Heimopfern“ nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) zwölf Mal jährlich brutto für netto. Voraussetzung dafür ist, dass das ehemalige Gewaltopfer bereits eine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten hat.
Für Betroffene Wiener Heime, die noch keine Entschädigungszahlung geltend gemacht haben, besteht in Wien leider keine Möglichkeit mehr. Doch alle anderen Bundesländer bis auf Kärnten sowie die evangelische und katholische Kirche, zahlen sehr wohl noch Entschädigungen aus. Betroffene können sich für weitere Informationen an die Volksanwaltschaft wenden.
Außerdem befasst sich die Volksanwaltschaft mit Anträgen von Personen, die noch keine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten haben oder deren Antrag abgelehnt wurde. Die Opfer von Gewalt in einem Kinder- oder Jugendheim bzw. Internat, in einer Kranken-, Psychiatrie- oder Heilanstalt oder bei einer Pflegefamilie haben die Möglichkeit, diesen Missbrauch gegenüber der Rentenkommission der Volksanwaltschaft darzulegen.
Die Rentenkommission wird von Volksanwalt Bernhard Achitz geleitet und besteht aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Berufen. Sie beurteilt die festgestellten Umstände und das Vorbringen der Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die Volksanwaltschaft informiert Betroffene gerne über ihre Möglichkeiten. Rentenanträge können auch direkt bei der Volksanwaltschaft eingebracht werden. Weitere Informationen zur Heimopferrente sowie der Antrag sind auch auf der Website der Volksanwaltschaft zu finden unter www.volksanwaltschaft.gv.at/heimopferrente.