Volksanwaltschaft will Betreuungsmängeln mit klaren Regeln beikommen

Ombudsstelle hält rechtliche Standards von Schubhaft bis zu Pflegeheimen für notwendig

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Wenn private Sicherheitsleute polizeiliche Aufgaben übernehmen, wird die Volksanwaltschaft unruhig: Hoheitsbefugnisse wie die Ausübung von Zwangsgewalt können nicht ausgliedert werden. Man schließe sich hier der Meinung des Verfassungsgerichtshofes an, betont Volksanwalt Peter Fichtenbauer. Aus diesem Grund wurde 2014 ein amtswegiges Prüfverfahren im Anhaltezentrum (AHZ) Vordernberg gestartet, wo Schubhäftlinge in vielen Bereichen von privatem Sicherheitspersonal betreut wurden. 

Eingangs beleuchtete der Ausschuss jenen Teil des Tätigkeitsberichts 2015, in dem die Ombudsstelle ihre präventive Menschenrechtskontrolle allgemein beschreibt. Diesen Bericht nahm der Ausschuss einstimmig an, die Debatte darüber wird im Nationalratsplenum fortgesetzt. Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Österreich war dabei ebenso markantes Thema wie die Bedingungen in Alten- und Pflegeheimen, oder die Flüchtlingsbetreuung.

Vorschläge zur Verbesserung von Missständen werden der Volksanwaltschaft zufolge mit den jeweiligen Regierungsressorts zwar immer wieder erarbeitet – teils mit Erfolg, wie SPÖ und Grüne am Beispiel Netzbetten-Abschaffung in Psychiatrien bestätigten. Allerdings braucht es manchmal den Weg an die Öffentlichkeit, um in der Politik ein Problembewusstsein zu schaffen, so Volksanwalt Günther Kräuter. In vielen Feldern, mit denen die Volksanwaltschaft befasst ist, sieht Volksanwältin Gertrude Brinek schließlich auch die Abgeordneten berufen, aktiv zu werden; etwa bei der Lesbarkeit juridischer Vorgaben, mit denen Menschen im Alltag befasst sind, Stichwort Sachwalterschaft.

Nationaler Präventionsmechanismus trat bislang 1.575-mal in Aktion

Im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle waren die Kommissionen der Volksanwaltschaft 2015 insgesamt 501-mal im Einsatz, in diesem Jahr bislang 197-mal. 439 der vorjährigen Besuche und Beobachtungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, die als Orte der Freiheitsentziehung gelten, erfolgten unangekündigt. Seit dem Beginn der präventiven Menschenrechtskontrolle im Juli 2012 hat die Volksanwaltschaft 1.575 Einsätze verzeichnet. Als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) prüfen Kommissionen der Ombudseinrichtung, ob das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT), sowie Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten werden.

Grundlage für die Besuche und Beobachtungen in Justizanstalten, Polizeianhaltezentren, Krankenhäusern, Jugend-, Alten- bzw. Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie von Exekutiveinsätzen (Zwangsakte) etwa bei Demonstrationen, ist eine verfassungsrechtliche Kompetenzerweiterung, die ab heuer auch die Begleitung von Abschiebeflügen umfasst.

Menschen mit Behinderung: Kosten als Hindernis für Inklusion

Die Situation von Menschen mit Behinderung in Österreich ist laut Volksanwaltschaft trotz Verbesserungen in den letzten Jahren noch lange nicht zufriedenstellend – und teilweise sogar menschenrechtlich abzulehnen. Die gesellschaftliche Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung wertet Volksanwalt Kräuter wie SPÖ und Grüne jetzt zwar mehr auf Inklusion ausgerichtet als noch vor einigen Jahren. Damit jede und jeder aus dieser Personengruppe ein selbstbestimmtes Leben führen kann, brauche man aber mehr Geld, stellte er mit Verweis auf die Kosten persönlicher Assistenz fest. Am 4. Juli wolle daher die Volksanwaltschaft im NGO-Forum zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gemeinsam mit Zivilgesellschaft und Parlament Akzente setzen. Ein dringlicher Punkt ist beispielsweise die sozialrechtliche Verbesserung der Arbeitsverhältnisse in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

In den 93 durch Menschenrechtskommissionen besuchten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zeigten die NPM-Berichte vom letzten Jahr Fälle von erniedrigender Behandlungen aufgrund von Fremdbestimmtheit der BewohnerInnen und fehlender Barrierefreiheit auf. Vereinzelt träten „manifeste Verwahrlosung und Schädigungen der psychischen und physischen Integrität von Personen ein, ohne, dass Behörden, Gerichte oder gerichtlich bestellte Sachwalterinnen und Sachwalter dagegen einschreiten“, skizziert der NPM-Bericht die systembedingten Problemfelder, gerade in behördlich nicht angemeldeten Einrichtungen.

Missstände am Pflegesektor zeigten ÖVP und Grüne anhand von konkreten Fällen auf, die von einzelnen Einrichtungen bis zum System der Pflegegeldeinstufung reichten. Falls wie gemutmaßt Personen zwecks höherer Einstufung von der Aktivierung abgehalten werden, sei dies eindeutig kriminell, konstatierte Kräuter. Generell hält er einheitliche gesetzliche Standards für den Pflegebereich dringend erforderlich, genauso ein Zentralregister zur Sicherstellung der richtigen Medikation von in Pflege befindlichen Personen. Neben mangelernährten Menschen, die der selbstständigen Essensaufnahme nicht mehr fähig waren, finanzieller Ausbeutung, Handgreiflichkeiten oder einer Missachtung der Intimsphäre der BewohnerInnen orteten die NPM-Kommissionen vielfach Praktiken der mechanischen oder medikamentösen Freiheitsbeschränkung in Heimen. Dazu kamen normierte Essens- und Schlafenszeiten oder Duschtage, worin nach Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO ebenfalls eine Form der Gewaltanwendung zu sehen ist.

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