Volksanwaltschafts-Sonderbericht „Lohn statt Taschengeld!“: Viel Zustimmung, wenig Umsetzung

Menschen mit Behinderungen: Keine AMS-Förderung, kein Lohn, keine eigene Pension

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Volksanwaltschaft / Photo Simonis

Vor genau drei Jahren, am 6. Dezember 2019, hat die Volksanwaltschaft den Sonderbericht „Keine Chance auf Arbeit – Die Realität von Menschen mit Behinderung“ an das Parlament übermittelt. (Siehe: Sonderbericht der Volksanwaltschaft / Sonderbericht in Leicht Lesen)

Der Bericht zeigt die prekären Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung auf und fordert Lohn statt Taschengeld in Behindertenwerkstätten sowie einen eigenen Anspruch auf Sozialversicherung, vor allem auf Pensionsversicherung.

„Seit die Volksanwaltschaft diese Probleme aufgezeigt hat, gab es zwar Bekenntnisse von allen Seiten, aber konkret umgesetzt ist noch immer nichts. Sobald es um die Finanzierung geht, schieben Bund und Länder die Verantwortung hin und her“, kritisiert Volksanwalt Bernhard Achitz.

„Unbefriedigend und unzulässig“ – so hat die Volksanwaltschaft die Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt im Sonderbericht beschrieben. Hauptproblem: Wird die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 50 Prozent klassifiziert, werden sie vom AMS nicht gefördert und nicht auf Arbeitsplätze vermittelt. Sie sind abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie nur unfall-, aber nicht voll sozialversichert sind.

Volksanwalt Bernhard Achitz: „Sie sind angewiesen auf die Mitversicherung bei den Eltern. Im Alter bleibt ihnen dann nur ein Leben auf dem Existenzminimum – Pension gibt es für sie nicht.“

Für ihre Arbeit bekommen die Menschen in den Werkstätten keinen Lohn, sondern nur ein Taschengeld: „Das ist weder wertschätzend, noch entspricht es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit und des besonderen Engagements der Menschen mit Behinderung“, sagt Achitz:

Besonders für junge Menschen ist die Situation schwierig, sie haben kaum eine Chance, sich ein selbständiges Leben aufzubauen.

Sozialministeriums-Studie soll noch heuer präsentiert werden

2020 hat der Nationalrat mit einem Entschließungsantrag einen ersten Schritt zur besseren Absicherung der Menschen in den Werkstätten gesetzt. Sozialminister Johannes Rauch hat eine Studie in Auftrag gegeben und deren Präsentation noch für 2022 angekündigt.

„Jetzt muss es rasch an die Umsetzung gehen“, so Volksanwalt Achitz.

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