Volksanwaltschaftsausschuss debattiert Bericht über Kontrolle der Verwaltung 2019

Gleich mehrere Vorschläge lieferte die Volksanwaltschaft im Bereich Menschen mit Behinderung.

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz, Volksanwalt Werner Amon, MBA, Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz
Volksanwaltschaft / Photo Simonis

Die Ausweitung der Prüfkompetenzen auf Organisationen, die sich überwiegend in der öffentlichen Hand befinden, forderten die drei Volksanwälte in der heutigen Sitzung des Volksanwaltschaftsausschusses des Nationalrats.

Die Abgeordneten debattierten den ersten Teil des Jahresberichts 2019 „Kontrolle der Verwaltung“ und stellten der Qualität und dem Umfang des Berichts durchwegs ein gutes Zeugnis aus.

Forderung nach zentraler Anlaufstelle für Anliegen von Menschen mit Behinderung

Gleich mehrere Vorschläge lieferte die Volksanwaltschaft im Bereich Menschen mit Behinderung. Die Betroffenen seien im Falle von Anliegen oder Problemen häufig mit drei bis vier unterschiedlichen Stellen konfrontiert, erläuterte der damit befasste Volksanwalt Bernhard Achitz auf Fragen von Heike Grebien (Grüne) und Gudrun Kugler (ÖVP).

Die Volksanwaltschaft sei schon an die letzte Regierung mit der Forderung nach einer zuständigen Stelle nach dem One-Stop-Shop-Prinzip herangetreten, was dann nicht umgesetzt wurde, berichtete Achitz. Hier sei nun das Sozial- und Gesundheitsministerium gefordert, dessen Einrichtung zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Ländern zu koordinieren. Dieses habe zugesagt nach entsprechenden Lösungen zu suchen und man werde dies weiter beobachten, so der Volksanwalt.

Im Jahr 2019 legte das Kontrollorgan des Nationalrats einen Sonderbericht „Keine Chance auf Arbeit – Die Realität von Menschen mit Behinderungen“ vor. Auf diesen bezog sich Bernhard Achitz in seinen Ausführungen zum Bereich Arbeit für Menschen mit Behinderung. Die Arbeitsunfähigkeit werde meist sehr früh festgestellt, was bedeute, dass die Betroffenen über keine eigene Sozialversicherung verfügen und in Werkstätten lediglich Taschengeld und keinen Lohn erhalten, kritisierte Achitz.

Dies stehe im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Ziel sei ein System der Entlohnung einzuführen, so der Volksanwalt.

Im Bereich der Pflegegeldeinstufung insbesondere bei Menschen mit Demenz ortete die Volksanwaltschaft Defizite bei der Begutachtung der Pensionsversicherungsanstalten durch AllgemeinmedizinerInnen. Diese würden aus Kostengründen nicht von FachärztInnen durchgeführt und die Beurteilungen dürften in diesem Bereich den Pflegebedarf häufig unterschätzen, erläuterte Achitz in Richtung Abgeordnetem Rudolf Silvan (SPÖ).

Volksanwälte rechnen mit Anstieg der Beschwerden zu COVID-19-Maßnahmen

Auch wenn die Corona-Krise nicht in das Berichtsjahr 2019 fiel, erkundigten sich mehrere Abgeordnete wie Reinhold Einwallner (SPÖ), Johann Singer (ÖVP) und Rosa Ecker (FPÖ) nach Beschwerden in diesem Bereich. Die Polizei habe große Leistungen vollbracht, aber man merke an den Beschwerden, dass diese unter großem Druck gestanden sei.

Darum habe man den entsprechenden Leitfaden des Ministeriums angefordert, um dies weiter verfolgen zu können, berichtete Walter Rosenkranz. Insgesamt sei die Bearbeitung der Fallzahlen in der Krise aber nicht zurückgegangen. Bis zum 3. Mai habe es 247 Beschwerden im Zusammenhang mit der Corona-Krise gegeben, wobei die Volksanwaltschaft noch einen Anstieg erwarte.

Anstiege bei den Beschwerden gab es vor allem in den Bereichen Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Strafen und nach der Einreise nach Österreich verhängte Quarantänemaßnahmen, wogegen Beschwerden zu AMS und Mindestsicherung rückläufig waren, erklärten die Volksanwälte Amon und Achitz.

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