Eintragungszeitraum ist 3. bis 10. April 2002
Der Bundesminister für Inneres hat heute dem am 20. Dezember 2001 eingebrachten Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens mit der Bezeichnung „Sozialstaat Österreich“ stattgegeben. Der Eintragungszeitraum ist für den Zeitraum vom 3. bis 10. April 2002 festgesetzt worden; Stichtag ist der 27. Februar 2002.
Dem Einleitungsantrag zum Volksbegehren waren – nach Angabe der Proponenten – etwa 38.000 gültige Unterstützungserklärungen beigegeben; die genaue Zahl steht noch nicht fest, erforderlich sind – nach der seit 1. Jänner 1999 geltenden Rechtslage – 7.795 Unterstützungserklärungen.
Damit eine Gesetzesinitiative in Form eines Volksbegehrens zustande kommt, die in parlamentarische Behandlung genommen werden kann, sind 100.000 gültige Eintragungen erforderlich, wobei die Zahl der vorgelegten Unterstützungserklärungen auf diese Eintragungen angerechnet wird.
Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und am Stichtag in die Wählerevidenz eingetragen sind.