Volkshilfe-Fenninger: „Sozialhilfe neu muss Thema der Regierungsklausur sein“

Fleckerlteppich „Sozialhilfe neu“ hat große Löcher und fördert Wettlauf nach unten

Erich Fenninger
Volkshilfe

„Wenn die neue Regierung ‚mutige Politik‘ machen will, muss sie das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz von Schwarz-Blau gänzlich aufheben. Es braucht eine neue, armutsfeste Mindestsicherung, um Armutsbetroffene abzusichern und ihnen ein gelingendes Leben zu ermöglichen. Das muss heute Thema der Bundesregierung sein“, appelliert der Direktor der Volkshilfe Österreich, Erich Fenninger, anlässlich der heutigen Regierungsklausur.

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz bewirke keine umfassende Armutsbekämpfung, sondern bringt weiterhin Höchstsätze, Deckelung und den Ausschluss von subsidiär Schutzberechtigten mit sich. Das verfestigt Armut.

„Auch, wenn der Verfassungsgerichtshof einige wesentliche Angriffe auf Armutsgefährdete abgewendet hat, wird das Sozialhilfe-Ausführungsgesetz für zahlreiche Menschen in Österreich verheerende Folgen haben. Es liegt nun in der politischen Verantwortung des Sozialministers und der ganzen Bundesregierung, von diesem schwarz-blauen Härtekurs abzuweichen und eine österreichweit einheitliche Absicherung vorzulegen“, so Fenninger weiter.

Armutsgefährdete weiter unter Druck

„Vor allem pflegende Angehörige, Menschen in therapeutischen Wohneinrichtungen, subsidiär Schutzberechtigte, Familien und Wohnungslose werden durch die Sozialhilfe verstärkt unter finanziellen Druck gesetzt“, erläutert der Direktor der Volkshilfe Österreich die Auswirkungen der Sozialhilfe neu.

Denn etwa bei Familien, die ihr volljähriges Kind mit Behinderung pflegen, könnten Kürzungen der Grundleistung bei allen Haushaltsmitgliedern zu einer Verringerung des Behindertenbonus von 160 Euro hinunter zu 27 Euro führen. Zudem können die Bundesländer die Option des Bundesgesetzes ungenutzt lassen, Zuschüsse zu Wohnkosten zu leisten.

Mit der Sozialhilfe werde Menschen indirekt unterstellt, mangelnde Leistungsbereitschaft an den Tag zu legen. Tatsächlich würden knapp sechs von zehn Menschen in der Mindestsicherung auf Grund ihres Alters oder ihrer Betreuungspflichten nicht für Erwerbsarbeit infrage kommen.

„Den Druck auf diese Menschen zu erhöhen, zeugt von mangelnder Sachkenntnis oder politischem Kalkül. Der neue Fleckerlteppich „Sozialhilfe“ hat große Löcher. Mit diesem Wettlauf nach unten werden weiterhin arme Menschen statt Armut bekämpft. Es braucht eine bundesweit, einheitliche Regelung, die armutsfest ist und auch den Ärmsten unserer Gesellschaft ein gelingendes Leben ermöglicht“, hält Fenninger abschließend fest.

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Ein Kommentar

  • Ich würde mir ebenfalls wünschen, dass das SH-AG neu auf menschengerechte Basis gestellt wird. So wie es momentan ist, ist es ein Armutszeugnis für Österreich! Da konnte auch der Verfassungsgerichtshof nicht wirklich etwas ausrichten, in dem er Teile des Gesetzes zurecht aufgehob, wenn z.B. OÖ in etwa dieselbe Regelung (entsprechende Sprachkenntnisse), halt jetzt auf die Arbeitswilligkeit und -suche bezogen, über die Hintertür wiederum einführt, durch härtere Formulierungen in diesem Punkt. Ich sehe auch keine Verbesserungen, was Menschen mit Behinderungen in Haushaltsgemeinschaft oder Zweckgemeinschaften betrifft! Die SH gehört meiner Meinung nach EINHEITLICH geregelt und nicht über die Bundesländer.