Volkshilfe: Kein Rückzieher beim Erwachsenenschutzgesetz!

Erich Fenninger
Volkshilfe

Es sei längst überfällig, dass ein selbstbestimmtes Leben und Arbeiten für Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft Normalität sind, meinen Barbara Gross, Präsidentin der Volkshilfe Österreich und Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich.

Das Erwachsenenschutzgesetz, das dazu erheblich beigetragen hätte, nun zu verschieben, wäre ein Zeichen von Ignoranz und Vernachlässigung der Interessen der Betroffenen, so Gross: „Das Gesetz sollte Menschen mit Behinderung aus der Sachwalterschaft in ein Leben mit mehr Selbstbestimmung führen. Das wäre eine äußerst positive und längst überfällige Maßnahme.“

Bei der Erarbeitung des Gesetzes wurde vor allem die Einbeziehung aller Bezugsgruppen sehr geschätzt. Gerade deshalb sei eine Verschiebung der Umsetzung höchst irritierend, meint Fenninger: „Es darf nicht sein, dass eine derart wichtige Errungenschaft wegen vergleichsweise niedriger Mehraufwendungen einfach geopfert wird.“

Abschließend weist die Präsidentin darauf hin, dass Selbstbestimmung für alle Menschen im Jahr 2018 eine Selbstverständlichkeit sein müsse: „Bereits in den 60er Jahren begannen Menschen mit Behinderung Forderungen nach Selbstbestimmung zu stellen. Es hat ihnen unglaublich viele Bemühungen gekostet, dass letztlich seit Mitte der 80er Jahre und zunehmend im Verlauf der 90er Jahre Bemühungen stattfinden, selbstbestimmte Lebensbedingungen zu realisieren. Heute wird Selbstbestimmung in zahlreichen Ländern auch in Hinsicht der rechtlichen Absicherung auf Basis verschiedener Gesetzesgrundlagen, als Grundrecht behinderter Menschen anerkannt. Mit der Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes in Österreich darf nicht länger gewartet werden.“

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