Volle Förderung für Klagsverband überlebensnotwendig!

Offener Brief an Frauenministerin Bogner-Strauß: Gleichstellung und Antidiskriminierung benötigen ausreichende Ressourcen!

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung.
Klagsverband

Aus aktuellem Anlass übersandte Präsident Dieter Schindlauer Präsident folgenden Offenen Brief an Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

seit Januar waren wir regelmäßig mit Ihnen und Ihrem Büro in Kontakt, um darauf hinzuweisen, dass die bisher regelmäßige Förderung durch Ihr Ressort eine absolute Untergrenze darstellt, damit der Klagsverband auf seinem bisherigen Mindestniveau existieren kann. Mit entsprechender Bestürzung haben wir nun erfahren, dass Sie die notwendige Fördersumme einfach auf die Hälfte reduzieren wollen.

Diese Vorgehensweise stellt die Arbeitsfähigkeit des Klagsverbands in Frage und beraubt 50 Mitgliedsvereine einer maßgeblichen und europaweit hochgeschätzten Ressource in Sachen Gleichstellung und Antidiskriminierung.

Das Gleichbehandlungsgesetz und das Behindertengleichstellungsgesetz statten den Klagsverband explizit mit Klagsrechten aus, die er im Interesse von Menschen, die sich aufgrund des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung sowie der sexuellen Orientierung diskriminiert erachten, ausübt.

Die Kürzung negiert die Verpflichtungen aus den Antidiskriminierungs-Richtlinien der EU und entzieht dem Klagsverband die Grundlage, um weiterhin für Menschen, die diskriminiert werden, tätig zu sein.

Ich fordere Sie daher nachdrücklich auf, den Klagsverbands mit der vollen beantragten Summe zu fördern, um die Kündigung der Mitarbeiter_innen und die Beendigung der Verbandstätigkeiten abzuwenden.

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Ein Kommentar

  • So bedauerlich dieser Fall auch sein mag, ist er ein Paradebeispiel für das in Österreich weitverbreitete Anspruchsdenken auf Unterstützung durch die öffentliche Hand. Frau Dr. Juliane Bogner-Strauß ist seit 8. Jänner 2018 Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt. Für Vereine wie den Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern (ZVR-Zahl: 492362796) ist ein Rechtsanspruch auf Förderung oder gar auf eine bestimmte Förderhöhe eher selten. Einen Rechtsanspruch auf Förderung haben z.B. manche Sportvereine (siehe BSFG 2017).

    Im gegenständlichen Fall ist wahrscheinlich um eine „sonstige Förderung“ des BKA angesucht worden (siehe https://www.bundeskanzleramt.gv.at/sonstige-foerderungen-im-bundeskanzleramt).

    Ich finde es faszinierend, daß sich der (angeblich unabhängige) Klagsverband FREIWILLIG in die Abhängigkeit von nur einem Fördergeber begibt (laut Artikel muß ja sonst die Arbeit eingestellt warden!), obwohl mit Stand von heute auf der Internetseite steht: „Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Sozialministeriums, des BM für Gesundheit und Frauen, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.“
    Andere Finanzmittel aufzutreiben wie (höhere) Mitgliedsbeiträge, Spenden oder symbolische Beiträge von Diskriminierungsopfern ist für den Klagsverband schlichtweg denkunmöglich. Ebenso sind Kostenreduktionen (Übersiedlung in ein billigeres Mietobjekt, Zusammenarbeit mit pro bono Abteilungen von Rechtsanwaltskanzleien, etc. anscheinend nicht vorgesehen.

    Kurzum kein Mitleid.