Vollständige Inklusion versus Wahlfreiheit für die Eltern

Unterrichtsausschuss vom 4. November 2014: Eine umfassendere Diskussion ergab sich zum Thema Inklusion.

Parlament
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Nach Meinung der Grünen sollten die Sonderschulen der Vergangenheit angehören, sie sollen in Kompetenzzentren für inklusiven Unterricht umgewandelt werden (675/A(E)). Dort ließen sich die pädagogischen und schulischen Rahmenbedingungen nach den Bedürfnissen aller SchulpartnerInnen gestalten, erläuterte Abgeordnete Helene Jarmer (G). Das derzeitige Sonderschulsystem laufe der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung zuwider, die Österreich 2008 ratifiziert hat. Als positives Beispiel nannte sie Südtirol, wo die Inklusion sehr gut funktioniere.

Franz-Joseph Huainigg (V) erinnerte in diesem Zusammenhang an den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung, wonach Modellregionen eingerichtet werden sollen. Er machte sich auch für die Wahlfreiheit der Eltern stark. Ebenso will Ausschussvorsitzender Walter Rosenkranz (F) die Wahlfreiheit der Eltern nicht antasten. Jedes Kind sei individuell, sagte er, deshalb sollten die Eltern entscheiden können.

Damit konnte sich Harald Walser (G) nicht einverstanden erklären. In vielen Regionen hätten heute die Eltern keine Wahl, befand er, außerdem sei in der UN-Konvention das Recht des Kindes festgeschrieben, inklusiv unterrichtet zu werden.

„Ungeduldig“ in der Frage der Inklusion zeigte sich auch Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek. In Tirol, der Steiermark und Kärnten würden in nächster Zeit Modellregionen eingerichtet, informierte sie, ihr Ziel sei es, bis 2020 schrittweise eine Annäherung an eine inklusive Gesellschaft zu erreichen. Es gehe darum, das Machbare anzudenken, so die Ministerin, die gleichzeitig unterstrich, dass Inklusion als gesellschaftspolitisches System gelebt werden müsse und nicht allein an der Schule hänge.

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