Vom Gesetz behindert

Wolfgang Schäuble ist Chef der zweitgrößten Partei in Deutschland - und er sitzt im Rollstuhl.

Bundeskanzleramt
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„Niemand zweifelt an seiner Fähigkeit, Verantwortung zu tragen. Wäre Schäuble Österreicher und hätte er den Wunsch, Volks- oder Hauptschullehrer zu werden, käme er in Schwierigkeiten“, berichtet die Tageszeitung Kurier.

Das Schulorganisationsgesetz verlangt nämlich den Nachweis der „körperlichen Eignung“ für künftige Lehrer. Wer es schafft, in einer pädagogischen Akademie aufgenommen zu werden, für den kommt das dicke Ende oft nach der Ausbildung: Die Lehramtsbefugnis wird verweigert, weil ein Rollstuhlfahrer angeblich die Kinder nicht beaufsichtigen kann.

Auch für die Ausbildung zur Kindergärtnerin gibt es Ausschließungsgründe – etwa eine leichte Lähmung der Finger, die Flöte spielen unmöglich macht. Daß dieselbe Kindergärtnerin mit ihren Schützlingen singen könnte, wird nicht berücksichtigt, erläutet der Kurier weiter.

Ein Jahr lang hat eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Kanzleramts die österreichische Rechtsordnung nach benachteiligenden Bestimmungen durchforstet. Vor kurzem wurde ein 124-Seiten-Bericht ans Parlament weitergeleitet. Vertreter von Behindertenorganisationen, Parteien und Ministerien sind in vielen Bereichen fündig geworden.

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