Von Einer, die ins Landesgericht auszog

Wie sich das Landesgericht einer “Normalbürgerin” im Rollstuhl darstellt und von Diskriminierung und Unfreundlichkeit. Ein Bericht

Landesgericht
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Wie das Leben so spielt, bringt es Situationen hervor, mit denen man nicht gerechnet hat. Man ist plötzlich konfrontiert mit einem U-Häftling und den dazugehörigen Institutionen und Instanzen.

Ein Schlüssel wandert durchs Landesgericht  

Kurzum geht es nur um einen Schlüssel und wie dieser von der Staatsanwaltschaft wieder auf dem eigenen Schlüsselbund landet.

Zwar nennt man den Schlüssel seit jeher sein Eigentum, aber das spielt in diesem Fall keine Rolle. Der U-Häftling muss eine Freigabe für den Schlüssel geben. Und weil das alles nicht so einfach ist und der U-Häftling das Freigabe-Formular falsch ausgefüllt hat, beschließt man einen Besuch in der Haft im Landesgericht, Landesgerichtstraße 11.

Was einem hier an Diskriminierung und Unfreundlichkeit entgegen kommt, endet mit Fassungslosigkeit.

Ist Barrierefreiheit noch nicht bis ins Landesgericht vorgedrungen?

Mit 01.01.2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Das sind immerhin schon 12 Jahre, seit es das Gesetz gibt. Man hat Verständnis und übt sich in Güte und Geduld, dass bis lang nicht alles barrierefrei ist.

Jedoch bei Gebäuden des Bundes, des Staates Österreich so zu sagen, geht man bedingungslos davon aus, mittlerweile rollstuhlgerechte und barrierefreie Umstände vorzufinden. Dem ist leider nicht so, zumindest was das Landesgericht betrifft und unvollendeter Dinge tritt man wieder seinen Heimweg an.

Unfreundlichkeit und Diskriminierung

Vor der Türe der Anmeldestelle für Besucher sind drei bis vier Stufen. Daneben mit Pappendeckel verkleidet, eine Baustelle. Die Baustelle ist seit drei  Monaten, wie man später erfährt, eine in Bau befindliche Rampe. Hinter der Türe stehen zwei uniformierte Polizisten. Man bremst mit seinem elektrischen Rollstuhl vor den Stufen.

Und jetzt? Die Assistentin ist bemüht, das mit den Polizisten abzuklären. Jedoch bekommt man nur die Antwort “Wir dürfen gar nichts machen.” Kann ich denn eine Nachricht für den U-Häftling hinterlassen? Es geht ja nur darum, dass er das Freigabe-Formular noch einmal ausfüllt. “Nein!”.

Kann ich den U-Häftling anrufen? “Nein!” Gibt es wirklich keine Möglichkeit für mich mit dem Rollstuhl hinein zu kommen? “Nein!” Und wenn meine Assistentin alleine rein geht? “Das dauert ein bis zwei Stunden!” Und ich soll in dieser Zeit vor der Stiege hier warten? “Mit diesem Rollstuhl können Sie auch nicht hinauf getragen werden.”

Wenn Sie bitte einmal zu mir raus kommen und mit mir sprechen. “Ich darf nicht rausgehen!” Plötzlich sieht man einen der Polizisten, wie er den Bereich verlässt …

Unverständnis gepaart mit Fassungslosigkeit macht sich breit und begleitet den ganzen Heimweg unvollrichteter Dinge. Wieder ein Stück Österreich kennen gelernt, das man nicht kennenlernen wollte.

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Ein Kommentar

  • Das wäre doch ein Fall für die Amtshaftung. Wurde eine Schlichtung eingeleitet?