Von welchem Gesetz spricht die Ministerin?

Kommentar zum Interview von Sozialministerien Ursula Haubner (FPÖ).

Manfred Srb
BIZEPS

Die Ministerin tut so, als hätte sich mit einer leichten Entschärfung der Situation am Arbeitsmarkt schon alles zum Besseren gewendet. Schön wäre es, aber dem ist leider nicht so. Offensichtlich ist Ursula Haubner von ihren Mitarbeitern nur unzureichend informiert worden, denn sonst müsste sie wissen, dass

  • die Reform der Bundessozialämter zu Verschlechterungen für die Betroffenen geführt hat
  • das Pflegegeld nur ein einziges Mal valorisiert worden ist und das noch unter der Inflationsrate
  • es für schwerbehinderte Menschen noch immer kein Pflegegeld in der Höhe ihres tatsächlichen Bedarfs gibt
  • nach wie vor tausende behinderte Menschen in Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen dahinvegetieren müssen
  • es nach wie vor eine 2-Klassenmedizin für behinderte Menschen gibt
  • die freie Arztwahl für behinderte Menschen nach wie vor ein Wunschtraum ist.
  • Und – dass diese Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Und wenn die Frau Bundesministerin vom Regierungsentwurf des Gleichstellungsgesetzes spricht, dann habe ich immer den Eindruck, sie meint ein ganz anderes Gesetz. Denn wir, die wir an dem Prozess der letzten zwei Jahre beteiligt waren, haben nichts von einem „intensiven Diskussionsprozess mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen“ sowie den „anderen Ministerien“ registriert.

Auch beim im Regierungsprogramm angekündigten Bündelgesetz ist die Frau Ministerin nicht ganz sattelfest: Die Diskriminierungen, die mit diesem Gesetz aus der Welt geschafft werden sollen, warten bereits seit 1999 darauf, im Parlament abgeschafft zu werden und sind im Gesamtbericht der „Arbeitsgruppe zur Durchforstung der österreichischen Bundesrechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen“ jederzeit nachzulesen.

Sowohl diese als auch die vorangegangene Bundesregierung hätte also schon längst all die aufgezeigten Benachteiligungen und Diskriminierungen behinderter Menschen aus der Welt schaffen können. Wenn sie das gewollt hätte.

Wie schön hört sich das an wenn die Frau Sozialministerin sagt ihr Ziel sei es, „dass Österreich so schnell wie möglich barrierefrei ist.“ Nur mit diesem aus ihrem Hause kommenden Gesetzesentwurf wird ihr das auch in tausend Jahren nicht gelingen, denn die Bestimmungen gelten nur für den Bundesbereich und nicht für die Länder! Und selbst hier gibt es unerträglich lange Fristen.

Mit diesem Gesetzesentwurf werden behinderte Menschen in Österreich weiterhin nach Strich und Faden diskriminiert werden können. Und das völlig legal. Denn das, was die Bundesregierung uns zubilligen will, gleicht mehr einem „gerupften Huhn“ (Caritas-Präsident Franz Küberl am 8. März 2005) als einem Behindertengleichstellungsgesetz, das seinen Namen verdient.

Dieses Gesetz ist ein Alibigesetz mit dem uns nicht geholfen ist.

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