Voneinander lernen

Das neue "Integrationsgesetz" für die Schule der 10-14 jährigen macht´s schwer.

Schule
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Ende November wurde ein Gesetz für die Weiterführung der 1993 begonnenen Integrationsklassen an Volksschulen für AHS und Hauptschulen verabschiedet.

Dieses Gesetz wurde als großes Schulreformpaket gepriesen. Wir haben das Paket aufgeschnürt und finden neben der grundsätzlichen Möglichkeit auf Integration, Verschlechterungen auch für die Volksschule und diskriminierende Bedingungen für Kinder mit Behinderungen vor.

So wurde z. B. die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf von bisher in der Regel vier auf mindestens fünf Kinder erhöht.

Das Recht der Eltern, für ihr Kind zwischen Integration und Sonderschule zu wählen, wurde nicht erfüllt. De Facto kann der Direktor einer AHS z. B. festlegen, ob an seiner Schule Kinder mit Behinderungen aufgenommen werden. Kein nichtbehindertes Kind wird auf Herbergsuche geschickt.

Kein nichtbehindertes Kind kann von LehrerInnen oder LeiterInnen einfach abgelehnt werden.

Dort wo Platzmangel herrscht (an welcher AHS nicht?) haben Kinder mit besserem Zeugnis Vorrang. Noten als Reihungskriterium bei der Schulaufnahme diskriminieren behinderte Kinder.

Erfolgreiche Integration von sinnes- und körperbehinderten Kindern in der Volksschule wird in der HS und AHS mit Entzug der pädagogischen Stütze bestraft. In der Sekundarstufe gibt es keine zusätzlichen LehrerInnen mehr, sondern nur mehr Lehrplanerleichterungen.

Das Menschenrecht auf Nichtaussonderung findet sich im vorliegendem Gesetz nicht! Nur dort, wo eine Schule bereit ist, behinderte Kinder aufzunehmen, werden in Zukunft weniger Hürden zu bewältigen sein.

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