Heute jährt sich zum 75. Mal der Tag des Erlasses von Hitlers zur systematischen Tötung von behinderten Menschen.
Dies war der nächste Schritt im menschenverachtenden Handeln des NS-Regimes. Das „Erbgesundheitsgesetz“ von 1933 legalisierte die Zwangssterilisierung und zeigt klar das eugenische Weltbild dieser Zeit. Doch das war den Nazis zu wenig.
Der Erlass
„Im Oktober 1939 ermächtigte schließlich Hitler mit einem auf den 1. September 1939, den Tag des Kriegsbeginns, zurückdatierten Schreiben den Leiter der KdF Bouhler und Karl Brandt, Begleitarzt Hitlers, als medizinischem Ansprechpartner mit der organisatorischen Durchführung der als ?Euthanasie? bezeichneten Tötung von „lebensunwertem Leben“, informiert Wikipedia dazu.
Der Text des Erlasses lautete:
„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.„
Aktion T4
Im Rahmen dieser von der „Kanzlei des Führers“ organisierten Tötungsaktion (nach der Adresse Berlin, Tiergartenstraße 4 „T4“ genannt) wurde ein Großteil der Patienten der psychiatrischen Anstalten und Behindertenheime im Deutschen Reich in „Euthanasie“-Anstalten, u. a. nach Hartheim bei Eferding, abtransportiert und dort mit Giftgas getötet.
Broschüre „wertes unwertes Leben“
BIZEPS veröffentlichte im Jahr 2012 die Broschüre „wertes unwertes Leben“. Sie beschreibt die Entwicklung zu dieser Zeit und beinhaltet auch eine detaillierte Beschreibung der Tötungsanstalt Hartheim, die einen sehr beklemmenden Einblick in die Vernichtung von Menschen mit Behinderungen gibt.
Hier können Sie die Broschüre bestellen.