Lücke im Antidiskriminierungsgesetz wurde geschlossen.
Vorarlberg war bisher neben Niederösterreich und Wien das Schlusslicht, was den Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen angeht. Der ursprüngliche Entwurf hatte nur die europarechtlich vorgeschriebene Erweiterung des Schutzes auf den Diskriminierungsgrund des Geschlechts vorgesehen.
Scheinbar wurden aufgrund der Stellungnahme des Klagsverbands aber auch Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung sowie Religion und Weltanschauung aufgenommen.
Das aktuelle Gesetz finden Sie über das Rechtsinformationssystem oder im Zusammenhang mit den anderen einschlägigen Vorarlberger Landesgesetzen auf der Website des Klagsverbands.