Der Standard: Vorarlberger Landtag diskutiert Abtreibung nach "Eugenischer Indikation"

„Wenn eine ernste Gefahr besteht, dass ein Kind geistig oder körperlich schwer behindert sein werde“, stellt der österreichische Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch über die Dreimonatsfrist hinaus straffrei, theoretisch bis unmittelbar vor der Geburt. Für die Fraktionen von Schwarz und Grün im Vorarlberger Landtag ist die Ausnahmeregelung im § 97 Strafgesetzbuch eine „klare Diskriminierung behinderter Kinder“.
„In einem gemeinsamen Antrag – mit den Stimmen von VP und Grünen am Mittwochabend beschlossen – wird die Streichung der „Eugenischen Indikation“ gefordert. Damit, so betonten Frauen der beiden Fraktionen, wolle man keineswegs eine Diskussion über die Fristenlösung auslösen.“, berichtet „Der Standard.