Vorarlberg: Gegen „Eugenische Indikation“

Beschluß des Landtages

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Am 7. Juni 2000 wurde mit den Stimmen der ÖVP und den Grünen ein Beschluß des Landtages gefaßt, den Bundesgesetzgeber und die Bundesregierung aufzufordern, die fristenlose Abtreibungsmöglichkeit behinderter Föten (§ 97 StGB, die „eugenische Indikation“) zu beenden.

Gabriele Nußbaumer (ÖVP), Präsidentin der Vorarlberger Lebenshilfe und Mutter eines behinderten Sohnes, begründete ihre Initiative so: „Es geht einzig und allein um die Beseitigung der Diskriminierung und keinesfalls um eine Bestrafung der Mutter oder des Arztes.“

Mit der Ausnahmeregelung unterscheide der Gesetzgeber zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben, kritisierte die Juristin. Die Folge, so Nußbaumer: „Der Solidaritätsgedanke schwindet, die Lebensberechtigung eines behinderten Kindes wird infrage gestellt.“

Sabine Mandak (GRÜNE), warnte vor dem Wunsch nach dem „perfekten Kind“: „Die pränatale Diagnostik gaukelt vor, daß gesunde Kinder machbar sind.“

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