Vorarlberg: Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Sammelgesetz zur Gleichstellung und Gleichbehandung wird verabschiedet

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Land Vorarlberg

In der Sitzung des Vorarlberger Landtages kommenden Mittwoch, 12. November 2003, wird unter anderem auch ein Antrag behandelt, der in Form eines Sammelgesetzes eine Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung zum Inhalt hat. Landtagspräsident Manfred Dörler sieht in diesem Antrag nicht nur einen Beitrag des Landesgesetzgebers im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen, sondern vielmehr eine Anpassung des Landesrechts an die Bedürfnisse und damit Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Bereits 1998 setzte die Landesregierung eine Arbeitsgruppe ein, um das Landesrecht auf Bestimmungen zu untersuchen, die Menschen mit Behinderung in irgend einer Form benachteiligen. In diese Arbeitsgruppe waren neben dem Institut für Sozialdienste und der Lebenshilfe auch die Caritas, der Zivilinvalidenverband, die Landeszentren für Hörgeschädigte und des Blindenbundes, der Primar des LKH Rankweil sowie mit der Materie befasste Bedienstete des Landes eingebunden.

Im Oktober 2001 wurde von dieser Arbeitsgruppe ein Bericht vorgelegt, und – ergänzt um Stellungnahmen aus einem Begutachtungsverfahren – dem Landtag zur Behandlung zugeleitet. Der Landtag selbst nahm den Bericht am 14. November 2001 zustimmend zur Kenntnis und fasste den Beschluss, die Landesregierung mit den nötigen Gesetzesänderungen zu beauftragen und diese bis Oktober 2003 dem Landtag vorzulegen.

Kommenden Mittwoch steht im Landtag nun die Beschlussfassung über dieses Sammelgesetz an, das – vom Behindertengesetz über das Gemeindegesetz, Landtagswahlgesetz und Rettungsgesetz bis hin zum Raumplanungsgesetz – auf Ebene des Landesrechts eine Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen mit sich bringt. Konkret geht es dabei um den Austausch benachteiligender Formulierungen, Unterstützung bei amtlichen Erledigungen oder auch der neuen Bestimmung im Raumplanungsgesetz, wonach Menschen mit schwerer Sehbehinderung der Entwurf entsprechend zu erläutern ist.

Landtagspräsident Manfred Dörfler: „Mit diesem Sammelgesetz entsprechen wir vollinhaltlich dem in unserer Landesverfassung normierten Staatsziel, wonach sich das Land zur Verpflichtung der Gesellschaft bekennt, alte und behinderte Menschen zu unterstützen und die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen zu Gewähr leisten.“

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