Der Entwurf dient der Umsetzung von drei EU-Richtlinien in das Landesrecht.
Die Landespressestelle Vorarlberg gab heute bekannt, dass der Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz – ADG) zur Begutachtung aufliegt und bis 23. November 2004 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht aufliegt. Das Land Vorarlberg will damit die Anti-Diskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union in Landesrecht umsetzen.
Mit diesem Vorarlberger Landesgesetz wird das Ziel verfolgt, Diskriminierungen auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie des Geschlechts zu vermeiden.
Bei Verstößen gegen das Diskriminisierungsverbot sind Schadenersatzansprüche vorgesehen, und es werden Antidiskriminierungsstellen – insbesondere der Landesvolksanwalt – geplannt, an die man sich zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung wenden können soll.