Vorarlberger Landesrecht wird behindertengerechter

Vorschläge der Arbeitsgruppe sollen schrittweise umgesetzt werden

Das Land Vorarlberg bekennt sich in der Landesverfassung zur Verpflichtung der Gesellschaft, alte und behinderte Menschen zu unterstützen und die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen zu gewährleisten. Auf Anregung der Vorarlberger Lebenshilfe hat die Landesregierung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die praktische Umsetzung dieses Verfassungszieles zu prüfen. Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Landesrat Siegi Stemer präsentierten heute, Dienstag, im Pressefoyer die dabei erarbeiteten Vorschläge.

In vielen Fällen können Diskriminierungen durch eine geänderte Wortwahl beseitigt werden. So schlägt die Arbeitsgruppe vor, die Worte „Behinderter“ oder „behinderter Mensch“ durch die Formulierung „Mensch mit Behinderung“ zu ersetzen. Landesrat Stemer: „Denn an erster Stelle steht der Mensch, der viele Eigenschaften hat und eben zusätzlich durch eine Behinderung eingeschränkt wird.“

Verschiedene Anregungen der Arbeitsgruppe befinden sich schon in Umsetzung, etwa jene zur barrierefreien Gestaltung beim Bau von öffentlichen Gebäuden, die im neuen Baugesetz, das dem Landtag morgen, Mittwoch, zur Beschlussfassung vorgelegt wird, bereits berücksichtigt sind. Andere Vorschläge zielen auf Vereinfachungen für Menschen mit schwerer Sehbehinderung, z.B. die Beschilderung mit Braille- Schrift in öffentlichen Gebäuden als verbesserte Orientierungshilfe.

Laut Landesrat Stemer ist es nach einhelliger Auffassung der Arbeitsgruppe nicht möglich, alle Änderungsvorschläge sofort umzusetzen, sondern nach und nach im Zuge von Gesetzesnovellierungen. Die Landesregierung werde den Anpassungsprozess in den nächsten Jahren konsequent durchziehen.

In der Arbeitsgruppe haben Fachleute der Lebenshilfe, des Instituts für Sozialdienste, der Caritas, des Zivilinvalidenverbandes, des Landeskrankenhauses Rankweil, des Landeszentrums für Hörgeschädigte, des Blindenbundes sowie des Amtes der Landesregierung mitgewirkt.

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