Es sollen 150 zusätzliche Wohnungen im Rahmen dieses Sonder-Programms gebaut werden: Spatenstich bereits erfolgt! Ein Kommentar.
Als mobilitätseingeschränkte Frau – Sprich: Mensch mit Behinderung – traute ich meinen Augen kaum, als ich am 18. Dezember 2016 im Vorarlberger Sonntagsblättchen Wann+Wo lesen musste, dass die Vorarlberger Landesregierung beschlossen hat, ein Sonderwohnbauprogramm 2017 zu initiieren. 150 zusätzliche Wohnungen sollen im Rahmen dieses Sonder-Programms gebaut werden: Spatenstich bereits erfolgt!
Besonders ätzend fand ich die Feststellung, dass die Schaffung „leistbaren“ Wohnraums ein „Kernanliegen der Landesregierung“ ist, und dass „geringe Abstriche bei der Ausführung – etwa Barrierefreiheit nur im Erdgeschoss sowie Verzicht auf Keller und Tiefgarage bewusst in Kauf genommen“ werden.
Was heißt das denn?
Gibt es nicht die UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich im Jahr 2007 unterschrieben hat und die Barrierefreiheit als ein Menschenrecht verankert? Ist Vorarlberg nicht ein Teil von Österreich und muss sich deshalb auch an internationale Abkommen halten?
„Leistbares Wohnen für alle“ bewirbt die Landesregierung ihr Wohnbauförderungsprogramm und behauptet, dass Wohnen ein Grundbedürfnis ist und dass 2017 über 155 Millionen Euro für die Wohnbauförderung im privaten und im gemeinnützigen Bereich bereitgestellt werden.
Wie kann die Vorarlberger Landesregierung durch die Vergabe von „Chancenpreisen“ und neuerdings den „Inklusionspreis“ INKLUSION fördern wollen, auf der anderen Seite aber bewusst Barrieren errichten, die völlig konträre Auswirkungen haben und bewusst zu Exklusion und „Ghettoisierung im Erdgeschoss“ von Menschen mit Behinderung führen?
Ich finde es einfach skandalös, wie die Verantwortlichen in der Landesregierung bewusst gegen die Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen – und dies mit den Steuergeldern von Menschen mit Behinderung!
Na Mahlzeit!
riess erwin
18.01.2017, 17:45
liebe elke ender,
du hast vollkommen recht. die vorarlberger landesregierung hat wohl noch nie von der un-konvention gehört. das nächste mal werden dann die öffentlichen busse wieder ohne ausklappbare rampen ausgestattet. „kleine abstriche“ bei der barierrefreiheit wird man das dann nennen. es darf keine abstriche bei der erfüllung völkerrechtlich verbindlicher verträge geben! auch behinderte menschen wollen sich das wohngeschoß aussuchen! da der menschliche und politische anstand in vorarlberg nicht hinreicht, sollte man eine klage beim verfassungsgerichtshof erwägen. die öar und andere behindertenvereine sind gefordert.