Vorfreude auf den kommenden Winter

Ausgangspunkt der Geschichte war nach Informationen von Roswitha Schachinger, dass ihr und Martin Ladstätter im letzten Winter verweigert wurde, die Eisfläche, die im Winter vor dem Rathaus in Wien aufgebaut wird, zu nutzen.

Roswitha Schachinger mit Rollstuhl am Eis vor dem Wiener Rathaus
BIZEPS

Während sich beim Sommercamp für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen in Graz die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über etwas Sonnenschein nach dem intensiven Regen zu Beginn des Camps freuten, freuen sich Roswitha Schachinger und Martin Ladstätter aus Wien schon auf den kommenden Winter.

Denn die beiden haben vor kurzem mit einer Schlichtung im Rahmen des österreichischen Behindertengleichstellungsgesetzes erreicht, dass sie im kommenden Winter wie alle anderen auch mit ihren Elektrorollstühlen auf die große Eisfläche vor dem Wiener Rathaus dürfen. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit Roswitha Schachinger über diesen Erfolg.

Ausgangspunkt der Geschichte war nach Informationen von Roswitha Schachinger, dass ihr und Martin Ladstätter im letzten Winter verweigert wurde, die Eisfläche, die im Winter vor dem Rathaus in Wien aufgebaut wird, zu nutzen.

„Das ist in Wien ein großes gesellschaftliches Ereignis, von dem wir nicht so einfach ausgeschlossen werden wollten“, so Roswitha Schachinger, „denn Eislaufen mit Elektrorollstuhl ist nicht nur möglich, sondern macht auch riesigen Spaß.“

Gesagt, getan: die beiden haben diese Ablehnung nicht so einfach auf sich sitzen lassen und ein Schlichtungsverfahren im Rahmen des österreichischen Behindertengleichstellungsgesetzes eingeleitet.

„Und wir hatten Erfolg. Vor kurzem bekamen wir die freudige Nachricht, dass wir im kommenden Winter, wie alle anderen auch, aufs Eis können. Dabei freuen wir uns nicht nur für uns selbst, sondern auch für viele andere behinderte Menschen, dass dieser ungerechtfertigte Ausschluss überwunden werden konnte“, so Roswitha Schachinger.

Um sicherzugehen, dass dies auch funktioniert, hatte sie das Befahren des Eises im letzten Winter schon einmal getestet, heimlich.

Im Gegensatz zum deutschen Behindertengleichstellungsgesetz, in dem mit der im letzten Jahr in Kraft getretenen Reform nun auch Schlichtungsverfahren mit Bundesbehörden möglich sind, sind diese in Österreich auch für den privatrechtlichen Bereich möglich.

„Und das ist total wichtig, denn die meisten Diskriminierungen finden nicht in Bundesbehörden, sondern dort wo wir leben statt, also vor Ort in den Gemeinden und in der Nachbarschaft“, wie Roswitha Schachinger aus eigener Erfahrung zu berichten weiß. Der nächste Winter kann also kommen.

 
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