Lebenshilfe fordert Rücknahme des kostenpflichtigen Schulbesuchs behinderter Kinder im Burgenland

Vorhaben der burgenländischen Landesregierung verstößt gegen UN-Behindertenrechtskonvention

Albert Brandstätter
Lebenshilfe Österreich

„Schulbesuch für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen kostenpflichtig zu machen ist das Gegenteil von Inklusion, eine massive Schlechterstellung der engagierten Familien und durch nichts zu begründen“, reagiert Lebenshilfe-Generalsekretär Brandstätter empört über das Vorhaben der burgenländischen Landesregierung, von Familien von Kindern mit Beeinträchtigung für die notwendige Unterstützung in der Pflichtschule finanzielle Beiträge einzuheben.

Die UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich Österreich 2008 verbindlich verpflichtet hat, fordert ausdrücklich, dass der Staat dafür zu sorgen und sicherzustellen hat, dass es Kindern mit Behinderungen ungehindert möglich ist, diskriminierungsfrei und chancengleich wie alle anderen Kinder auch inklusive Bildung genießen zu können. Auf gar keinen Fall dürfen Menschen auf Grund von Behinderung schlechter als andere gestellt werden.

Brandstätter: „Wir fordern daher die burgenländische Landesregierung auf, dieses Vorhaben einer eklatanten Schlechterstellung von Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen zu überdenken und zurückzunehmen. Denn gerade die Pflichtschule ist das Bildungsfeld, das für die Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigungen von ganz besonderer Bedeutung ist.“

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