Des Arbeitsministers Vorstellungen über das neue 24-Stunden-Pflegemodell - das keines ist - wurde vom Sozialminister umgehend als unausgegoren und kontraproduktiv kritisiert.
In einem am 6. Februar 07 veröffentlichten Standard-Interview gab ÖVP-Wirtschaftsminister Bartenstein erste konkrete Vorstellungen zum neuen Pflegemodell bekannt.
Eckpunkte des Vorschlages
Unselbständige Ausübung auf Basis eines adaptierten Hausangestelltengesetzes, einem „Hauspflege- und Betreuungsgesetz„. Heimhilfen und Pflegehelfer sollen jedoch auch selbständig tätig werden können.
Eine finanzielle Obergrenze von monatlich 3.000 Euro inkl. Lohnabgaben soll die Pflege im häuslichen Rahmen für die Betroffenen leistbar machen. Diese gegenüber ursprünglich im Raum stehenden 10.000 Euro, geringen Gesamtkosten für eine Rund-um-die-Uhr-Tätigkeit (24/7), sollen durch ein „arbeitsrechtliches Korsett“ erzielt werden, bei dem 64 Stunden pro Woche gearbeitet wird und mit 34 Stunden Bereitschaftszeit insgesamt 98 Stunden Anwesenheit verbunden ist.
Diese inaktive Bereitschaft würde aber nicht als Arbeitszeit gewertet und auch nicht entlohnt. Die Arbeit wird auf zwei PflegerInnen aufgeteilt, die sich im Zwei-Wochen-Rhythmus abwechseln müssten, wie dies bei den seit Jahren praktizierten, bisher meist „illegalen“ Pflegekräften aus den Nachbarländern praktiziert wurde.
Reaktionen
Sozialminister Dr. Buchinger (SPÖ), kritisierte das Vorgehen Bartensteins als „kontraproduktiv“. Das angedachte Modell sei inhaltlich unausgegoren und weder mit ihm, noch mit den Sozialpartnern abgestimmt worden.
Inzwischen liegen weitere Stellungnahmen von Gewerkschaft, Pflege- Dienstleister und Verbänden und auch der Oppositionsparteien vor. Während manche das Hauptproblem in der Unfinanzierbarkeit der 3000 Euro in den Vordergrund stellen, sehen Andere die arbeitsrechtliche Dimension der 14-tägigen Belastung bzw. die Qualitätssicherung in der Pflege als Problem.
Persönlicher Kommentar
Obwohl von 24-Stunden-Pflege gesprochen wird, deckt dieser Vorschlag 14 Stunden täglich (etwa 9 Stunden Pflege/Betreuung plus 5 Stunden Bereitschaft) ab. Warum eine 9-Stunden- Leistung als Rund-um-die-Uhr- Modell bezeichnet wird, ist nicht nachvollziehbar.
Was in den täglich verbleibenden 10 Stunden ohne Betreuung und ohne jegliche Einsatzbereitschaft geschehen soll, geht aus dem Vorschlag nicht hervor.
24 Stunden und 7 Tage – „24/7“
Es stimmt schon, bei Rund-um-die-Pflege wird in vielen Fällen nicht wirklich 24 Stunden gearbeitet. Pflegebedürftige Menschen mit Kombinationen aus Bewegungsunfähigkeit, Mehrfachbehinderung und z.B. Beatmungspflicht erfordern aber sehr wohl eine 100 %- Pflege/Betreuung, teilweise sind auch zwei PflegerInnen gleichzeitig nötig, weil bereits dies alleine gar nicht bewältigbar ist, ganz zu schweigen von einer umfassenden Lebens- Assistenz.
Von Kraut und Rüben
In der Praxis sind die verschiedenen Unterstützungsleistungen, wie Grundpflege, qualifizierte Pflege des gehobenen Krankenpflegedienstes, Betreuung, Haushaltshilfe, Freizeit- Assistenz und „bloße“ jederzeitige Einsatzbereitschaft für jede Behinderung und jede Einzelperson völlig unterschiedlich und oft auch ständigen Veränderungen unterworfen.
Von Birnen und Äpfeln
Die Kosten stationärer Betreuungsformen werden als Bezugsgröße für die „Pflege daheim“ herangezogen. Was bei stationärer Pflege als Durchschnitt gilt, wird für häusliche Pflege als Obergrenze herangezogen!
Abgesehen davon, dass die genannten 2.500 bis 3.000 Euro Durchschnittskosten sind und die Kosten bei hoher Pflegebedürftigkeit in spezialisierten Pflegeeinrichtungen z.B. für blinde Menschen mit demenziellen Erkrankungen tatsächlich ein Mehrfaches davon betragen können, wird hier ein unzulänglicher Vergleich in der Individualität und damit auch der Pflegequalität angestellt.
Stationäre Betreuungsformen müssten sich in vielem verändern – was auch nicht ohne Mehrkosten ginge – oder besser, zugunsten häuslicher Pflege, gänzlich abgeschafft werden, wie es z.B. in Schweden vorgezeigt wird.
Unzulänglichkeiten stationärer Systeme
Die „geringen“ Kosten bei „VerAnstalteter“ Pflege kommen zustande, weil z.B. nur 55 Stunden maximale „Verweildauer“ pro Monat – also knapp zwei Stunden pro Tag (!) – an bzw. mit dem Klienten verbracht wird, insgesamt selten oder gar keine individuelle Reha-Pflege erbracht wird, sondern nur anonyme Grundpflege im Abfertigungsstil vorherrschen. Es ist auch hinlänglich bekannt, dass der Druck auf Pflegepersonal durch immer aggressivere Ökonomisierung in der Pflege bedenklich zunimmt. Das kollektive Wegschauen und offizielle Schönreden müsste durchbrochen werden!
Pflege- und Betreuungsmängel, die wenn aufzudecken versucht wird, werden rigoros vertuscht und verharmlost. Persönlich erlebt: Bedenkliche Eintracht zwischen Einrichtungsbetreiber und Aufsichtsbehörde, nachdem man sich durch fristlosen Rausschmiss einer Klientin (unserer Pflegetochter) des „Problems entledigte“. Unbequeme Angehörige sollten mundtod gemacht werden, indem die gesamte Last der 24-Stunden Pflege wieder aufgeladen wurde.
Anpassung des – oder – an den Menschen
Das von Minister Bartenstein als solches bezeichnete „arbeitsrechtliche Korsett“, will offensichtlich die Menschen, um die es hier gehen sollte, in ein Korsett zwängen, das sich nicht an den individuellen Bedürfnissen orientiert.
Ausbeutung
Wie bei Bedarf nach qualifizierten Pflegekräften mit einem Brutto – Stundensatz von etwa 11 Euro (64+34 Stunden-Woche) inkl. und Wochenend- und Nachtarbeit, das Auslangen gefunden werden kann – wo doch mindestens das drei bis vierfache marktüblich und auch arbeits- und sozialrechtlich begründet ist – bleibt auch unbeantwortet.
Resumee
Die Vorschläge entsprechen keinesfalls einem ganzheitlichen, die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen berücksichtigenden Ansatz, der für diese komplexe Querschnittsmaterie gefordert wäre. Offensichtlich geht es bei diesen Vorschlägen nur um eine, für das Budget möglichst schonende Legalisierung jener Fälle, in denen bisher „illegale“ ausländische PflegerInnen zum Einsatz kamen, was nur bei etwa 5 % (!) aller Pflegebedürftigen der Fall ist.
Die immerhin sehr konkreten Vorschläge Bartensteins sind nicht, wie im SPÖ-ÖVP-Regierungsprogramm vorgesehen, das Ergebnis entsprechender Arbeitsgruppen und schon gar nicht unter Einbeziehung von Betroffenen zustande gekommen. So gesehen ist das unabgestimmte Vorgehen des ÖVP- Arbeitsministers, der im selben Interview den SPÖ- Ministerkollegen, die keine Erfahrung in der Bundesregierung haben – gönnerhaft 100 Tage Schonfrist einräumt – auch keine Meisterleistung.