Eine bundeseinheitliche Regelung der Sozialhilfesätze fordert die Österreichische Arbeitsgemeinschaft (ÖAR) schon seit Jahren.
„So ist der Entschließungsantrag des Liberalen Forums für ein Bundesgrundsatzgesetz in der Sozialhilfegesetzgebung zu begrüßen“, so Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR.
Behinderte Menschen, verstärkt von Arbeitslosigkeit betroffen, sind oftmals von der Sozialhilfe abhängig. Für behinderte Sozialhilfeempfänger ist derzeit entscheidend, in welchem Bundesland sie leben.
„So schwankt der Sozialhiferichtsatz in der einzelnen Bundesländer bis zu 47 %. Diese Schwankungsbreite führt dazu, das zum Beispiel in Salzburg behinderte Menschen, die Sozialhilfe beziehen, unter der Armutsgrenze leben müssen“, so Präsident Voget.
Auch bei den Zusatzleistungen gibt es gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Sogar in den verschiedenen Regionen innerhalb eines Bundeslandes bestehen markante Ungleichheiten in der Gewährung von Sozialhilfe.
Die ÖAR fordert die Bundesregierung, wie auch die Landesregierungen auf, diesem eklatanten Mißstand ein Ende zu setzen und in Verhandlungen bezüglich einer bundeseinheitlichen Regelung in der Sozialhilfe zu treten.