Votruba: NÖ Pflichtschulgesetz wird novelliert

In Ausführung des geänderten Bundes-Schulorganisationsgesetzes und des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes wird Niederösterreich nun sein Pflichtschulgesetz novellieren.

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Heute wurde von Landesrätin Traude Votruba das Begutachtungsverfahren für das Pflichtschulgesetz eingeleitet, das mit Herbst in Kraft treten soll. Zentraler Punkt der Novelle ist die Neuregelung der Schuleingangsphase.

Die Volksschule umfaßt jetzt die Grundstufen I und II. Die Grundstufe I beinhaltet bei Bedarf die Vorschulstufe und die erste und zweite Schulstufe, die bisherigen Vorschulklassen können bestehen bleiben.

Die Grundstufe II umfaßt die dritte und vierte Schulstufe. „Die Volksschule wurde also um die Vorschulstufe erweitert, sodaß alle schulpflichtigen und schulfähigen Kinder in die Schule aufzunehmen sind. Daher können schulpflichtige Kinder künftig nicht mehr in den Kindergarten zurückgestellt werden“, erläuterte heute Landesrätin Votruba.

Gleichzeitig wird auch die Integration von Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen in Hauptschulen erleichtert und verbessert. „Jetzt ist die Mindestanzahl von fünf behinderten Schülern nicht mehr für eine Integration notwendig“, freut sich Votruba über den Erfolg ihrer Initiative.

Mit dieser Änderung können bürokratische Hürden beseitigt werden, und Integration ist je nach Bedarf möglich. „Dies ist wichtig, da die künftigen Chancen behinderter Kinder untrennbar mit ihren schulischen Möglichkeiten verbunden seien“, erklärte Votruba. Mit dem neuen Gesetz werde nun eine umfassende Integration erreicht.

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