Zum Jahreswechsel fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) die Bundesregierung auf, endlich die völkerrechtswidrigen Wahlrechtsausschlüsse im deutschen Wahlrecht zu streichen.

Anfang Dezember ist das kroatische Parlament mit gutem Beispiel vorangegangen, berichtet heute ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade in einer Pressemitteilung. Dort wurde der Wahlrechtsausschluss von Menschen unter Betreuung gestrichen, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Dadurch hat Kroatien jetzt 16.000 Wählerinnen und Wähler mehr.
Da Deutschland zum 1. Januar 2013 Mitglied des UN-Menschenrechtsrats wird, sollten seine Wahlgesetze baldmöglichst dem Völkerrecht entsprechen, mahnt Arnade. Der Menschenrechtsrat hatte bereits im März 2012 in einer Resolution die Wahlrechtsausschlüsse aufgrund von Behinderungen als völkerrechtswidrig bezeichnet. Dieser Resolution stimmte Deutschland zwar zu, Konsequenzen blieben aber aus.
Das deutsche Wahlrecht schließt zum einen Personen aus, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist, zum anderen Personen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
Die ISL fordert die Bundesregierung daher dringend zum Handeln auf: Machts doch einfach wie die Kroaten, appelliert Arnade.