Wahlrechte

Ein Ergebnis der Arbeitsgruppe "Rechtsbereinigung hinsichtlich behindertendiskriminiernder Bestimmungen" ist eine vor kurzem erfolgte Änderung des Volksabstimmungs-, des Volksbefragungsgesetzes sowie der Wiener Gemeindewahlordnung.

Wiener Landesgesetzblatt
BIZEPS

Es wurden sprachliche Diskriminierungen (z. B. die Wortwahl „bresthaft“) beseitigt. Die Zurverfügungstellung von Hilfsmitteln für ein selbständiges Wählen für sehbehinderte und blinde Menschen wurde nun festgeschrieben.

Weiters wurde festgeschrieben, daß in Zukunft alle behinderten Menschen (nicht nur blinde) sich eine Begleitperson zu Hilfestellungen in die Wahlzelle mitnehmen können. Dies wurde besonders intensiv von der Lebenshilfe Wien gefordert, weil sogenannte geistig behinderte Menschen teilweise Hilfe beim Wahlvorgang haben wollen.

Die von uns mehrfach kritisierte Bestimmung, wonach behinderten Menschen in Heimen in bestimmten Fällen das Wahlrecht entzogen werden durfte, ist nun endlich ersatzlos gestrichen worden. Es gab gerade bei diesem Punkt unverständlicherweise massiven Widerstand der zuständigen Stadträtin Mag. Renate Brauner (SPÖ).In einem Novellierungsvorschlag kurz vor der Beschlußfassung war die Beseitigung des verfassungswidrigen Wahlrechtsentzugs noch kein Thema. Erst der vehemente Vorstoß vom ÖVP-Behindertensprecher Mag. Franz Karl sowie die in Aussicht gestellte Verfassungsklage von BIZEPS im Rahmen der Kampagne „Gleichstellung jetzt!“ brachte den Durchbruch und ein Umdenken bei der Stadträtin Brauner.

Nicht erfolgreich waren wir bei der Festschreibung von barrierenfreien Wahllokalen. Die nun beschlossene Formulierung hält nur fest, daß es möglichst viele sein sollen, ohne eine Zahl zu nennen. Erst knapp unter 20 % der Wahllokale sind barrierefrei erreichbar.

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