In den frühen Morgenstunden war es soweit. Der Deutsche Bundestag hat endlich - wie lange gefordert - die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen, die in allen Bereichen Betreuung nutzen oder wegen Schuldunfähigkeit im Maßregelvollzug sind, für Bundestags- und Europawahlen abgeschafft.
Ausschlaggebend war letztendlich ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der den Forderungen behinderter Menschen Rückenwind gab. Bei der anstehenden Euroawahl können die Betroffenen jedoch nur auf Antrag teilnehmen.
Neu im Bundeswahlgesetz ist – einem Bericht von tagesschau.de zufolge – ein Passus, der Hilfestellung bei der Stimmabgabe regelt. Wer nicht lesen kann oder anderweitig eingeschränkt ist, dem darf geholfen werden.
„Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt“, heißt es dem Bericht zufolge in der Neuregelung. Einflussnahme auf die inhaltliche Entscheidung ist damit explizit untersagt.
Link zum Bericht auf tagesschau.de
„Die Einführung des inklusiven Wahlrechts ist ein großer Tag für die Demokratie und die knapp 85.000 betroffenen Menschen in unserem Land“, erklärte Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Bundestagsfraktion DIE LINKE.
„Leider hat sich die Regierungskoalition danach wieder uneinsichtig gezeigt und eine völlig unnötige und verkomplizierende Regelung im Bereich der Assistenz in den Gesetzentwurf eingefügt. Damit sind künftig wesentlich mehr Unsicherheiten im Wahllokal absehbar als durch die bisher vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Regelungen.“