Wahlrechtsreform: Bundesrat erhebt keinen Einspruch gegen Nationalratsbeschluss

Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 hat den Bundesrat passiert.

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Die Mitglieder der Länderkammer folgten der Empfehlung des Verfassungsausschusses und stimmten in ihrer heutigen Sitzung einhellig dafür, keinen Einspruch gegen den entsprechenden Beschluss des Nationalrats zu erheben.

Damit können die Änderung der Nationalratswahlordnung und anderer Wahlgesetze zeitnah kundgemacht werden. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen Anfang 2024, also rechtzeitig vor den nächsten regulären Wahlen. 

Breites Lob für Wahlrechtsreform

Kernziel der Wahlrechtsreform ist es, bereits am Wahltag ein Wahlergebnis zu haben, das nahe am Endergebnis liegt. Erreicht werden soll das insbesondere durch neue Zustellregeln für die Post und eine vorgezogene Auszählung von Briefwahlstimmen durch die Sprengelwahlbehörden.

Zudem wird quasi ein individueller Vorwahltag eingeführt, indem es künftig österreichweit möglich sein wird, die Stimme bereits bei Abholung einer Wahlkarte am Gemeindeamt bzw. beim Magistrat abzugeben. Ebenso gehören höhere Entschädigungen für Wahlbeisitzer:innen, eine deutlich höhere Pauschalabgeltung des Wahlaufwands für die Gemeinden und verschiedene Verbesserungen für Menschen mit Behinderung zum Paket.

Bei den Bundesrät:innen stieß die Reform auf weitgehend positive Resonanz. Mit dem Paket werde ein modernes, den Lebensrealitäten angepasstes Wahlrecht geschaffen, hielt etwa der oberösterreichische ÖVP-Bundesrat Franz Ebner fest. So würden die vorgesehenen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung auch vielen älteren Menschen das Wählen erleichtern. Der Wiener Marco Schreuder von den Grünen sprach von einem „alles in allem sehr guten Paket“.

FPÖ drängt auf einheitliche Spielregeln für Wahlen

Im „Großen und Ganzen zufrieden“ mit dem Gesetz zeigte sich auch der niederösterreichische FPÖ-Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Vor allem dass „Manipulationsmöglichkeiten“ bei der Briefwahl eingeschränkt würden, hob er als positiv hervor. In diesem Zusammenhang erwähnte er etwa die künftige Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten und die Möglichkeit, gleich bei der Abholung einer Wahlkarte seine Stimme – geheim und unbeeinflusst – abzugeben. Wichtig sei der FPÖ auch gewesen, dass der Wahlbeisitz ein Ehrenamt bleibe und zugeklebte Stimmzettelkuverts nicht automatisch als ungültig eingestuft werden.

Für die Zukunft regte Spanring eine Vereinheitlichung der Spielregeln für Bundes-, Landtags- und Gemeinderatswahlen an. Die unterschiedlichen Vorgaben würden den Wahlablauf und die Stimmauszählung verkomplizieren, da jeweils andere Regeln gelten, meinte er. Als Beispiel nannte er etwa das niederösterreichische „Spezifikum“, dass eine Vorzugsstimme die Parteistimme sticht.

Die künftige „Tracking“-Möglichkeit von Wahlkarten wurde auch von Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) begrüßt. Ein Punkt fehlt ihm aber im Gesetz: die Erleichterung der Abgabe einer Unterstützungserklärung für wahlwerbende Parteien. Vor allem für „Newcomer“ sei es „eine unnötig große Hürde“, dass Unterstützungserklärungen nur im Gemeindeamt des eigenen Hauptwohnsitzes abgegeben werden können, konstatierte er. Volksbegehren könne man hingegen mittlerweile auf jedem beliebigen Gemeindeamt und auch online unterzeichnen.

Seitens der SPÖ hob die steirische Bundesrätin Elisabeth Grossmann insbesondere die Art des Zustandekommens des Gesetzespakets hervor. Es handle sich um eines der „seltenen“ Beispiele eines gelungenen Gesetzeswerdungsprozesses in der laufenden Legislaturperiode, meinte sie. Es habe nicht nur einen gut ausgearbeiteten Erstentwurf und eine „ordentliche“ Begutachtung gegeben, vielmehr habe man auch Stellungnahmen berücksichtigt und die Oppositionsparteien in die Verhandlungen eingebunden.

Barrierefreiheit als Herausforderung für Gemeinden

Eine gewisse Herausforderung für manche Gemeinden sehen Ebner und Grossmann durch die Verpflichtung, alle Wahllokale bis 2028 barrierefrei zu gestalten. Gerade für finanzschwache Gemeinden sei das ein ambitioniertes Ziel, meinte Grossmann und mahnte entsprechende Unterstützung ein. Ergebnis dürfe jedenfalls nicht eine Reduzierung der Wahllokale sein.

Ebner wies im Gegenzug aber auch auf viele Verbesserungen für Gemeinden hin, etwa die deutlich höheren Zahlungen zur Abgeltung des Wahlaufwands. Allgemeines Lob von den Bundesrät:innen gab es für die Wahlbeisitzer:innen, diese würden wertvolle Arbeit für die Gesellschaft leisten.

Von einem „schönen Paket“ sprach auch der für Wahlen zuständige Innenminister Gerhard Karner. So erwartet er sich vom Umstand, dass Eintragungslokale für Volksbegehren in Hinkunft am Samstag geschlossen bleiben dürfen, erhebliche Erleichterungen vor allem für kleine Gemeinden. Zwei Drittel der Unterschriften für Volksbegehren würden mittlerweile ohnehin online geleistet, sagte er.

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