Neugestaltung des Ausgleichsfonds der Krankennversicherungsträger
„Mit der heute im Ministerrat beschlossenen 60. ASVG-Novelle kommen eine Reihe von positiven Neuerungen auf österreichs Patienten zu“, sagte FP-Gesundheitsstaatssekretär Univ. Prof. Dr. Reinhart Waneck. „So konnte etwa eine pensionsrechtliche Verbesserung für Pflegepersonen beschlossen werden.“
Ein wesentlicher Punkt der Novelle sei die Neugestaltung des Ausgleichsfonds der Krankennversicherungsträger. „Um einen
wirkungsvollen Finanzausgleich durchzuführen, sollen dem Ausgleichsfonds zusätzliche Mittel zugeführt werden (z. B.: zusätzliche Erträge aus der Tabaksteuer)“, betonte Waneck. …
Auch wurde die pensionsrechtliche Verbesserung für Pflegepersonen beschlossen. So übernehme der Bund den fiktiven Dienstgeberanteil im Rahmen der Weiterversicherung, wenn der Versicherte einen nahen Angehörigen unter gänzlicher Beanspruchung der Arbeitskraft zu Hause pflege.
„Diese Begünstigung soll nunmehr auf Personen ausgedehnt werden, die Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 (bislang Stufe 4) pflegen. Dies stellt eine bedeutende pensionsrechtliche Verbesserung für Pflegepersonen dar“, betonte Waneck.