Waneck: Verschuldensunabhängige Patientenentschädigung durchgesetzt

Nicht immer sei ein Verursacher eindeutig feststellbar und für den Patienten greifbar.

Reinhart Waneck
HOPI-Media

„Besonders erfreulich ist die Einführung der verschuldensunabhängigen Patientenentschädigung, die die Bundesregierung am vergangenen Freitag beschlossen hat“, betonte heute FP-Staatssekretär für Gesundheit Univ. Prof. Dr. Reinhart Waneck in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit FP-NAbg. Mag. Beate Hartinger in Graz.

„Damit ist gesichert, dass Patienten, die während der Spitalsbehandlung ohne Vorliegen einer ärztlichen Fehlleistung zu Schaden gekommen sind, unbürokratisch und rasch entschädigt werden.“

Nicht immer sei ein Verursacher eindeutig feststellbar und für den Patienten greifbar. Als Beispiel nannte Waneck etwa, wenn im Zuge einer Intubation bei einer Wiederbelebung ein Zahn des Patienten abgebrochen werde. Hier sei zwar zweifellos der Patient zu Schaden gekommen, jedoch könne man nicht von einem Kunstfehler sprechen.

Bei ärztlichen Kunstfehlern gelte auch weiterhin die Zuständigkeit der ärztlichen Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus existiere noch als dritte Säule die Einrichtung der Schiedsstelle der Ärztekammer, wo ebenfalls Patienten auf unbürokratische Weise Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Die verschuldensunabhängige Patientenentschädigung wurde bereits von einigen Spitalsträgern begonnen, sei aber erst jetzt durch den Regierungsbeschluss auf eine gesunde finanzielle Basis gestellt worden, betonte Waneck. „In keiner Weise ist daher die Frage der Kunstfehler berührt.“ Bei der verschuldensunabhängigen Patientenentschädigung handle es sich daher um ein zusätzliches Sicherheitsnetz für den Patienten, das bei Ereignissen zur Anwendung kommen solle, die bislang nicht berücksichtigt werden konnten.

Weiters werde dem zu Schaden Gekommenen der mühsame, oft lange dauernde und teure Rechtsweg erspart. Gespeist wird diese Versicherung aus den Behandlungsbeiträgen für den Spitalsaufenthalt. Zehn Schilling pro Patient und Tag fließen in diesen Topf. Insgesamt erwartet der Staatssekretär rund 220 Millionen Schilling im Jahr, die ausschließlich den Patienten zu Gute kommen.

„Mit dieser Entschädigung können wir dem Patienten ein Höchstmaß an Sicherheit bieten“, schloss Waneck.

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