Ziemlich träge wird seit Jahren an einer Novelle des Salzburger Behindertengesetzes aus dem Jahr 1981 gearbeitet. Wann ein Änderungsvorschlag fertig ist, das ist noch völlig unklar.
Schon seit mehreren Jahren ist klar, dass das Salzburger Behindertengesetz erneuert werden muss. Dies wurde auch mehrfach angekündigt.
Ziel dieser Novelle soll u.a. die Anpassung an die Verpflichtungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sein.
Bisher keine konkreten Gesetzesvorschläge
Weder die SPÖ-ÖVP Regierung unter Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) noch die seit Sommer 2013 regierende Koalition aus ÖVP, Grünen und Team STRONACH unter Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) hat bisher einen beschlussfähigen Text vorgelegt.
Es gab schon einige Vorarbeiten, Arbeitsgruppen und auch Eckpunkte, die bekannt wurden, aber konkrete Inhalte liegen noch nicht am Tisch. Das Gesetz soll – so hört man – derzeit als Arbeitstitel „Inklusionsgesetz“ haben.
Anfrage an Soziallandesrat Schellhorn
„Vor allem die Grünen drängten aus guten und richtigen Gründen stets auf ein neues, zeitgemäßes Behindertengesetz. Es konnte ihnen nicht schnell genug gehen. Aber jetzt, wo die VorgängerInnen des grünen Soziallandesrates Schellhorn die Vorbereitungen dazu eingeleitet und teilweise auch abgeschlossen hatten, rührt sich kaum etwas. Knapp ein Jahr nach der Angelobung sind wir von einem neuen Gesetz noch weit entfernt“, hielt SPÖ-Sozialsprecherin Abg. Ingrid Riezler fest.
Sie stellte daher an den Salzburger Soziallandesrat Dr. Heinrich Schellhorn (GRÜNE) am 26. März 2014 eine Anfrage. Sie wollte von ihm wissen, wann nun ein Gesetzesentwurf vorgelegt, was die Umsetzung kosten und wie der geplante Behindertenbeirat aussehen wird.
Schellhorn: Kann noch keine Aussagen treffen
Der Antwort des Soziallandesrates ist zu entnehmen, dass die rechtlichen Änderungen unter Berücksichtigung von prioritären neuen bzw. abgeänderten Leistungen derzeit geprüft werden. Wann der Entwurf nun wirklich vorgelegt wird, darüber kann der Soziallandesrat „derzeit keine Aussage treffen“. Auch ist derzeit für ihn noch unklar, welche finanziellen Auswirkungen dies im Detail hätte.
„Dieses Gesetz aus 1981 hat bereits drei Novellierungsversuche hinter sich, die immer aus finanziellen Gründen gescheitert sind. Das kann so nicht weitergehen und ich hoffe hier auf die Unterstützung aller Landtagsparteien“, hält der Salzburger Soziallandesrat Schellhorn fest.
Bezüglich Behindertenbeirat erinnert er, an bisher gescheiterte Bemühungen aus dem Jahr 2011 unter Landesrätin Erika Scharer (SPÖ) und kündigt an, dass auch der Behindertenbeirat Teil der Novelle des neuen Salzburger Behindertengesetzes sein wird.
Inhalte statt neuer Namen
Wie ein Novellierungsprozess scheitern kann, ist leider am Beispiel Oberösterreich gut nachverfolgbar. Startete der Prozess unter Einbindung der Betroffenen positiv, so ist das schlussendlich beschlossene Ergebnis – bekanntlich gegen den Willen der Betroffenen – ein ziemlicher Rückschritt und ständige Quelle der Verärgerung.
Dass ein Gesetz einen neuen Namen hat und sprachlich weniger diskriminierend formuliert ist, genügt bei weitem nicht. Es kommt auf die Inhalte und die Finanzierung der Umsetzung an. Wenn diese nicht gesichert sind, verkommt jede Novelle zur Farce.