Wann hat die Gewalt ein Ende? – Anklage nach Misshandlungen im Heim Wittekindshof

Die Staatsanwaltschaft von Bielefeld erhebt Anklage gegen vier Mitarbeiter:innen einer Behinderteneinrichtung im deutschen Bad Oeynhausen wegen schwerer Misshandlungen.

Schwarzer Hintergrund, davor eine Hand mit Faust, die Eisenketten sprengt. Die Faust beginnt von innen glühend aufzureißen.
Bild von 0fjd125gk87 auf Pixabay

Erst im April 2021 tötete eine Mitarbeiterin eines Potsdamer Heimes vier Bewohner:innen. Immer wieder werden solche Vorfälle als Einzelfall abgetan. Doch das sind sie ganz und gar nicht, wie ein erneuter Vorfall aus Deutschland zeigt.

Wie die Frankfurter Allgemeine berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anklage gegen vier leitende Mitarbeiter:innen der diakonischen Behinderteneinrichtung Wittekindshof im deutschen Bad Oeynhausen erhoben. An den Heimbewohner:innen sollen mehrfach schwere Straftaten wie Freiheitsentzug und Körperverletzung begangen worden sein.

Schockierende Vorfälle

Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits seit 2019. Die Vorwürfe reichen von mehreren hundert Fällen Freiheitsentzug bis zur Körperverletzung, sogar mittels Tränengas.

Der Leiter, ein 58 jähriger Diakon, einer Abteilung der Einrichtung soll für 210 Fälle von Freiheitsentzug verantwortlich sein. Er habe mehrfach das Einsperren von Bewohner:innen angeordnet, ohne dass eine rechtliche Grundlage vorgelegen hätte. Zudem gab es zehn Fälle von gefährlicher Körperverletzung, denn laut der schriftlichen Pflegedokumentation sei der Einsatz von Tränengas angeordnet worden.

Gegen die Stellvertreterin des Abteilungsleiters wurde ebenfalls wegen Freiheitsberaubung in 125 Fällen und wegen gefährlicher Körperverletzung mittels Tränengas in neun Fällen Anklage erhoben, da sie gegen die Vorgangsweise ihres Vorgesetzten nicht eingeschritten sei. Eine weitere Mitarbeiterin ist angeklagt, weil sie 76-mal Freiheitsentzug und dreimal den Einsatz von Tränengas angeordnet haben soll. 

Einem Bewohner sollen insgesamt 29 Depotspritzen verabreicht worden sein, um seinen Testosteronspiegel zu reduzieren und ihn somit chemisch zu kastrieren. Der Patient wurde demnach über die Maßnahme nicht aufgeklärt und es sei auch kein richterlicher Beschluss vorgelegen. Der Betroffene habe durch die Behandlung Osteoporose und Depressionen bekommen. 

Auf neun Quadratmetern eingesperrt

Die Ermittlungen wurden durch die Strafanzeige der Schwester eines ehemaligen Bewohners des Heimes in Gang gesetzt, nachdem dieser über mehrere Monate hinweg ohne Freigang in seinem neun Quadratmeter großen Zimmer eingesperrt und mit Medikamenten ruhiggestellt worden war. Anfangs richtete sich der Verdacht gegen 165 Beschuldigte. Die Verfahren gegen 89 von ihnen wurden eingestellt, gegen 72 Beschuldigte laufen die Verfahren noch.

Heim als Ort der Gewalt

Diese Vorfälle zeigen erneut, wie problematisch Heimstrukturen sind. Nicht nur, dass Bewohner:innen nicht selbstbestimmt leben können, was an sich schon eine Form der Gewalt ist, immer wieder sind Heime auch Orte, an denen es zu massiven Gewaltvorfällen und Menschenrechtsverletzungen kommt.

Der vorliegende Fall ist ein weiteres Glied in einer Kette von Straftaten, die in Institutionen an Bewohner:innen verübt werden. Die Vorfälle kamen nur durch die Anzeige der Schwester eines ehemaligen Bewohners in Gang.

Was bleibt, ist Schock und Unverständnis und Fragen: Wer wahrt die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen? Wer schützt Bewohner:innen, die ja selbst nach den Anklagen noch den gewaltvollen Strukturen ausgesetzt sind? Und warum können Institutionen weiterbestehen, die so etwas geschehen lassen?

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2 Kommentare

  • Der reinste Wahnsinn, was da passiert! Ich dachte, es handelt sich dabei um ein Gefängnis, was auch Misshandlungen nicht rechtfertigen würde.

    Ich hoffe, bei uns schaut da die Volksanwaltschaft doch viel bisschen besser drauf.
    Heime gehören meiner Meinung nach verboten bzw. aufgelöst!

    Für Deutschland gilt ja angeblich auch die UN-Behindertenrechtskonvention…

  • Auf die Vorfälle hat das Land NRW reagiert. Mit Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes. Hier Verschärfung des Gewaltschutzes und die Einbeziehung der Werkstätten.
    Es werden in der Initiative Gewaltschutz die Vorschläge der Kommission „Gewaltschutz in Einrichtungen der Eingliederungshilfe“ umgesetzt. Der Bericht hier: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/gewalt-einrichtungen-der-behindertenhilfe-expertenkommission-legt-abschlussbericht