Wann kommen endlich Taten in Salzburg?

Die Verantwortlichen der Stadt Salzburg singen das alte Lied von Etappenplänen und To-Do-Listen. Ein Kommentar.

Tafel mit dem Aufdruck Salzburg
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Für jene, die ein aufmerksames Auge auf die Behindertenpolitik haben, sind sie nichts Neues: Die Rede ist von Etappenplänen wie zum Beispiel jene zur Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden des Bundes.

Diese wurden eigentlich schon 2006 vereinbart und sollten bis Ende 2015 umgesetzt werden. BIZEPS Obmann Martin Ladstätter nahm auf diese Tatsache beim BIZEPS Kongress 2017 Bezug. Ähnliche Etappenpläne gibt es auch in den einzelnen Bundesländern.

Ihr seid aber früh dran

Dieser leichte Sarkasmus drängt sich einem auf, wenn man den Artikel liest, der am 27. Februar 2017 auf derstandard.at veröffentlicht wurde. Stadt Salzburg erstellt To-Do-Liste für Behindertenrechte, so der Titel des Beitrags.

Die Stadt Salzburg will bis Ende dieses Jahres einen Etappenplan ausarbeiten, wie Menschen mit Behinderungen in Zukunft ohne Hürden und Diskriminierung am öffentlichen Leben teilhaben können. Zuerst will man unterstützt durch das Österreichische Institut für Menschenrechte den Ist-Zustand der Umsetzung der UN-Konvention erheben. Dann soll es Schritt für Schritt Verbesserungen geben.

Es gibt längerfristige Maßnahmen und solche, die sofort umgesetzt werden können, erläutert Bürgermeister Stellvertreterin Mag. Anja Hagenauer. Geplant sind Maßnahmen, wie z.B. die flächendeckende Umsetzung der Barrierefreiheit an Schulen, außerdem sollte die Stadt Salzburg mehr auf die Verständlichkeit von Amtssprache achten. Das alles klingt sehr vage.

Keine To-Do-Listen mehr, sondern endlich Taten

So müsste die Maxime lauten, wenn man sich den Salzburger Menschenrechtsbericht 2016 und das Salzburger Behindertengesetz ansieht. Beides spiegelt wider, dass man in Salzburg noch sehr weit davon entfernt ist, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Es konnte keine flächendeckende, rechtlich verankerte Lösung für das längst fällige Angebot von Persönlicher Assistenz gefunden werden. Von der Einführung eines Modellprojektes ist die Rede, mehr nicht.

Etliche weitere Bereiche, wie etwa eine neutrale Fachaufsicht über angebotene Leistungen oder eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung für Menschen mit Behinderungen in Beschäftigungsprojekten, wurden nur teilweise oder gar nicht angegangen. Konkrete Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sucht man im Salzburger Behindertengesetz vergeblich.

Das sind nur einige der Baustellen, die dringend angegangen werden müssten. Das Salzburger Behindertengesetz hingt im Vergleich zu anderen Bundesländern meilenweit hinterher. Schon, dass der Name Behindertengesetz beibehalten wurde, spricht Bände.

Der Ist-Stand muss also gar nicht mehr erhoben werden, denn die Probleme sind bekannt. Auch gehen sie weit über das Thema Barrierefreiheit hinaus. Letztendlich bleibt nur zu hoffen, dass diese Etappenpläne bald zu konkreten Handlungen führen und keine Taktik sind, um mehr als überfällige Reformen wieder nur auf die lange Bank zu schieben.

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2 Kommentare

  • …und bitte keinen Etikettenschwindel, was den Titel eines evt. neuen Behindertengesetzes angeht, wenn nich echte Reformen mit einer Namensänderung einher gehen.
    Nicht, dass es dann so ist wie bei uns in Oberösterreich, wo jetzt zwar Oö. Chancengleichheit(sgesetz) drauf steht, aber Chancengleichheit nicht in Ansätzen drinnen ist!

  • Salzburg ist besonders rückständig!
    Viele öffentliche Bauten sind noch immer nicht barrierefrei,
    O-Busse ebenso wenig,
    persönliche Assistenz gibt es noch immer nicht,
    Psychotherapie auf Krankenschein nur mit hohem Selbstbehalt.