Wann kommt die „Unterstützte Entscheidungsfindung“ in Österreich?

Welches Modell kommt statt der Sachwalterschaft? Dieser Frage muss sich Österreich dringend stellen. Das jetzige Modell und die Praxis des Rechteentzugs durch Sachwalterschaft ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht kompatibel.

Justizministerium
BIZEPS

„Das Sachwalterrecht hat 1984 die Entmündigungsordnung abgelöst“, informiert das Justizministerium online.

Im Laufe der Jahre hat sich aber gezeigt, dass die Gesellschaft den umfassenden Rechteentzug immer weniger und weniger akzeptiert und die stark steigenden Zahlen von Sachwalterschaften ein schweres menschenrechtliches Problem darstellen.

Sowohl in den jährlichen Berichten der Volksanwaltschaft als auch in der im September 2013 im Rahmen der in Genf stattgefunden Staatenprüfung Österreichs durch einen UN-Fachausschuss wird das Instrument und die Handhabung des Sachwalterwesens massiv kritisiert und umgehend eine Überarbeitung eingefordert.

„Die Sachwalterschaft sollte wirklich das letzte Mittel sein und jetzt ist sie oft das erste Mittel“, gibt auch Dr. Peter Barth (Leiter der die Abteilung Familien-, Personen- und Erbrecht der Zivilrechtssektion im Justizministerium) im ORF unumwunden zu.

Im Nationen Aktionsplan Behinderung (NAP) wird daher der Plan einer Reform des Sachwalterrechts unter Partizipation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, Alternativen zur Sachwalterschaft einzuführen, erwähnt. Für diese Novelle und die Erarbeitung eines Modells unterstützter Entscheidungsfindung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ist das Jahr 2013/2014 festgehalten (Maßnahme 49 und 50 im NAP).

Bericht über Erhebung von bestehenden Angeboten

„Bis Ende des Jahres 2013 erfolgt nun als Vorbereitung eine Erhebung, welche regionalen Alternativen und Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und wo ein eventueller Mangel besteht. In dieser Zeit findet auch eine Schulung der MitarbeiterInnen aller vier Sachwaltervereine statt, die im Projekt arbeiten werde.“, informiert der Verein VertretungsNetz auf seiner Homepage.

Warum es diese Erhebung gab, ist schnell erklärt. Man hat sich im Sommer 2013 schon zweimal im Justizministerium zu einer Arbeitsgruppe „Unterstützte Entscheidungsfindung“ getroffen. Dabei wurde auch vereinbart, zu erheben, welche Angebote es derzeit schon gibt und was fehlt.

Das Justizministerium in der Einladung zur nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe „Unterstützte Entscheidungsfindung“ am 22. Jänner 2014: „In der Zwischenzeit haben die Sachwaltervereine versucht herauszufinden, welche Möglichkeiten der Unterstützung es schon gibt. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sachwaltervereine werden in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe erzählen, was sie herausgefunden haben.“

Interessante Zusammenschrift

Modelle unterstützter Entscheidungsfindung – Beispiele guter Praxis aus Kanada und Schweden, heißt eine Zusammenschrift von Dr. Hemma Mayrhofer (wissenschaftliche Mitarbeiterin von IRKS Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie), die einen ersten guten Einblick in die Praxis der erwähnten Staaten gibt.

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3 Kommentare

  • Ich bin dankbar wieder ein selbstbestimmtes Leben führen zu können!

  • Bitte dazu lesen und kommentieren den entsprechenden neuen Beitrag im Blög des http://www.enthinderungsexperten !

  • Dieser Bericht stimmt inhaltlich genau auf meine derzeitige Situation zu. Speziell der angeführte Umstand, dass die Sachwalterschaft das letzte Mittel und nicht das „erste“ Mittel sein sollte. In meinem Fall ist eine diesbezügliche Reform äusserst wünschenswert; noch dazu, wo ich mittlerweile zum absolut rechtlosen „Individuum“ degradiert worden bin. Per Gerichtsbeschluss bin ich allerdings auch nicht dazu berechtigt, „hier“ weitere Details auszuführen. Mit freundlichem Gruss, Erich MAUNZ