Warum der Tag beim Hilfswerk nur 8 Stunden hat

Ein Kommentar zu einer Aussendung des NÖ-Hilfswerks vom 18. Oktober 2007.

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Vieles ist zur von Bundesminister Buchinger vorgeschlagenen „24-Stunden-Betreuung“-Regelung schon geschrieben worden.

Monatelang wurde über den „Pflegenotstand“ in Österreich diskutiert. Viel Gescheites und noch viel mehr Dummes wurde darüber gesagt und geschrieben.

Hilfswerk: Der 8 Stunden Tag

Die „24-Stunden-Betreuung“ war von Anfang an nicht als das konzipiert, was der Name eigentlich vorgibt. Eigentlich werden damit – aus Kostengründen – nur wenige Stunden am Tag an Hilfe und Betreuung ermöglicht.

Die Verlogenheit in der bisherigen Argumentation hat nun das NÖ-Hilfswerk in einer Presseaussendung vom 18. Oktober 2007 weiter gesponnen. Dort ist wörtlich zum Angebot des Hilfswerkes zu lesen: „Die Betreuung kann in Form eines ganzen Tages für 8 Stunden oder in Form eines halben Tages zu 4 Stunden gebucht werden.“ Dies verwundert doch sehr, da allgemein der Tag anders definiert ist. Laut Wikipedia beispielsweise so: „Eine Zeitspanne von 24 Stunden, die um 00:00 Uhr beginnt und um 24:00 Uhr endet.“

Interessant ist auch der Titel der Presseaussendung, der da lautet: „Hilfswerk schließt Lücke in der Pflege und Betreuung“. Ohne jetzt auf die Leistungen des Hilfswerkes eingehen zu wollen, eines ist sicher: Die Lücke zwischen einem 8-Stunden-Hilfswerk-Tag und dem allgemein üblichen 24-Stunden-Tag ist doch beträchtlich.

Buchingers Nicht-Lösung

Faktum ist, dass die von Sozialminister Dr. Erwin Buchinger ausgeheckte Regelung zur „24-Stunden-Betreuung“ für Betroffene keine Hilfe ist und bisher kaum ein Dutzend (!) Personen die Regelung in Anspruch genommen haben. Die Förderung ist zu gering, die Regelungen zu diskriminierend und das System chaotisch.

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0 Kommentare

  • Wenn jemand die sogenannte 24- Stunden-Betreuung legal in Anspruch nehmen möchte, dann sieht er beim Lesen der Informationen der WKÖ, was diese Betreuer dürfen. Sollte ich mich nicht irren, dann braucht der/ die Pflege/Betreuungsbedürftige noch zusätzlich eine zweite Person, die alle Tätigkeiten erledigt, die der ersten NICHT gestattet sind (z.B. Kochen ja, Füttern nein, oder Hände-waschen ja, mehr nicht, etc.). Und die zusätzlichen Kosten trägt WER? Abgesehen von dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen mit DEM Pendelverkehr!

  • Vereine wie „Hilfswerk“ sind Vorfeldorganisationen der Parteien und beziehen Steuergelder

  • Wenn der Gesetzgeber verlogene Begriffe einführen darf – aus tatsächlich neun Stunden wird „bis zu“ 24 Stunden – warum soll dann nicht ein Anbieter noch ein wenig „hinzuflunkern“ dürfen und eine acht daraus machen? Ich bin schon gespannt, wann die ersten BetreuerInnen, die tatsächlich 16 bis 24 Stunden zur Verfügung stehen, ihre Preise konsequenterweise verdoppeln bzw. verdreifachen. Die faulen Ostereier beginnen langsam zu stinken: http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=7708 … siehe „Scheinlösungen“.

  • Ich glaube der Bedarf ist gegeben jedoch ist es finanziell nicht leistbar! Wie sonst ist es ein System chaotisch?