Ing. Lukas Huber ist gehörlos und wird vom ORF diskriminiert, weil dessen Internetangebote für ihn nicht barrierefrei zugänglich sind. Er initiierte - mit Unterstützung von BIZEPS - ein Schlichtungsverfahren mit dem ORF.
Das Ergebnis der Schlichtung verlief positiv und Ing. Huber hielt danach fest: „Somit kann ich sagen, dass ich mit dem Ergebnis der Schlichtung zufrieden sein kann.“
Doch der ORF überraschte dann alle Beteiligten negativ und hielt sich nicht an seine vertraglichen Zusagen. Vor allem folgende wichtige ORF-Zusage wurde nicht eingehalten: Bis 30. Juni 2008 wird der ORF bei allen Videos im Internet, von denen derzeit bereits Abschriften vorhanden sind, diese auch zur Verfügung stellen.
Nach einer angemessenen Frist reicht es nun Ing. Lukas Huber. Er hat sich entschlossen, für die Durchsetzung seiner Rechte das Gericht anzurufen.
Wir führten mit ihm folgendes Interview:
BIZEPS-INFO: Warum haben Sie den ORF geklagt?
Ing. Lukas Huber: Der ORF hat meine wichtigsten Forderungen, nämlich Untertitelung und Transkription des Online-Videoangebots von ORF.at nach abgelaufener Frist nicht umgesetzt. Daher habe ich mich von Juristen im Klagsverband beraten lassen, die mich über die Möglichkeit einer Leistungsklage informiert haben.
Was man im Vertrag unterschreibt, muss man auch innerhalb vereinbarter Frist einhalten und umsetzen. Das ist kein „Wenn wir mal Zeit haben“-Thema, sondern ein „laut Gesetz müssen wir“-Thema.
BIZEPS-INFO: Was hoffen Sie mit der Klage zu erreichen?
Lukas Huber: Ich habe die Klage eingereicht, um einen Präzedenzfall zu schaffen und der Politik und Gesellschaft bewusst zu machen, dass es Menschen gibt, die seit Jahren auf Barrieren in den Medien stoßen.
Barrierefreiheit beim Zugang zu Informationen soll auf allen Verbreitungswegen (Fernsehen, Radio, Web) zur Selbstverständlichkeit und als positiver Wirtschaftsfaktor gesehen werden!
BIZEPS-INFO: Klagen sind teuer. Wie finanzieren Sie die Klage?
Lukas Huber: Vor allem ÖGLB und BIZEPS, aber auch der Klagsverband haben mir Unterstützung beim Verfahren zugesagt, indem sie ihre Beteiligung an den Kosten garantiert haben. Ohne diese wertvolle Unterstützung wäre es mir nicht möglich gewesen, diese Klage gegen den ORF beim Gericht einzureichen.
BIZEPS-INFO: Das ORF-Gesetz soll novelliert werden. Was erhoffen Sie vom neuen ORF-Gesetz?
Lukas Huber: Festschreibung der jährlichen Untertitelungsquote zur rascheren Steigerung bis innerhalb von 10 Jahren 100 % Untertitel erreicht sind; Jährliche Auswahl von Sendungen mit Informationswert, die zusätzlich mit Einblendung in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) versehen sind, wobei der ÖGLB beim Auswahlverfahren einzubeziehen ist; eine Sendung gestaltet von und für gehörlose Menschen, moderiert und gebärdet in ÖGS nach dem Vorbild des deutschen „Sehen statt Hören“.
Die Novelle des Gesetzes darf den ORF nicht dazu legitimieren, diese Leistungen aus „wirtschaftlichen Gründen“ – laut ORF-Gesetz möglich – abzubauen oder zu streichen.
BIZEPS-INFO: Vielen Dank für das Interview.