Warum werden behinderte Arbeitnehmer benachteiligt?

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist für viele behinderte Menschen sehr wichtig und eine große Unterstützung. Nur krank werden dürfen sie nicht, weil dann die Leistung weg fällt.

Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz
Scharl, Magdalena

„Durch die von Ihrem Ressort finanzierte Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist es den meisten Menschen mit Behinderung überhaupt erst möglich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sofern sie, die für sie ohnehin noch größere Hürde überwunden haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Bekanntermaßen ist die Arbeitslosigkeit in diesem Personenkreis besonders hoch“, schrieb BIZEPS am 10. Juli 2007 an Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ).

Im Krankheitsfall bzw. während des Urlaubes oder einer Rehabilitation wird die Leistung „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz“ gestrichen.

„Für eine Kundin unseres Beratungszentrums, die rund um die Uhr auf Persönliche Assistenz angewiesen ist, bedeutet dies, dass ein Krankenstand zu einer Finanzierungslücke führt. Die junge Frau ist dadurch genötigt, auch krank zur Arbeit zu gehen. Der wohlverdiente Urlaub wird ebenfalls von diesem ungelösten Problem überschattet und von Sorge begleitet, statt seiner Intention nach eine Erholungspause zu sein“, hielt BIZEPS weiters fest.

Behinderte Menschen werden schlechter behandelt

Die Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Urlaubsfall ist eine allgemein bewährte Leistung, die auch dazu beträgt, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

„Unserer Meinung nach werden hier behinderte Menschen deutlich schlechter behandelt als nicht behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die natürlich in Krankenstand gehen können, ohne ihre Leistungen zu verlieren“, wird vom Beratungszentrum argumentiert und der Minister dringend ersucht, sich dafür einzusetzen „in diesem für behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtigen Bereich eine Änderung vorzunehmen“.

Ungleichbehandlung

Wenn diese Regelungen zur Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz nicht geändert werden sieht sich die behinderte Frau „gezwungen, ein Schlichtungsverfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz einzuleiten, da diese eklatante Ungleichbehandlung für sie eine Existenzbedrohung und damit eine eindeutige Diskriminierung darstellt“, erläutern wir die Dringlichkeit der Angelegenheit.

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