Seit 1994 steht es im Grundgesetz: das Verbot, einen Menschen wegen seiner Behinderung zu benachteiligen. Wohl niemand war so naiv anzunehmen, daß damit alles von selbst gut werde.
Auch um diese Verfassungsnorm zur Verfassungswirklichkeit werden zu lassen, gibt es in Bund, vielen Ländern und Kommunen Beauftragte für die Belange behinderter Menschen, berichtet die Berliner Morgenpost.
Mit dem Regierungswechsel ist auch in der Position des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten eine Neubesetzung zu erwarten. Grund genug, für den Sozialverband Reichsbund als große und international engagierte Interessenorganisation behinderter Menschen, Hinweise zu geben, wie die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zu gestalten sind, damit ein künftiger Behindertenbeauftragter wirkungsvoller arbeiten kann.