Zum Jahreswechsel werden meist wichtige Beträge neu festgesetzt. Hier finden Sie die exakten Zahlen.

BIZEPS bringt als Service wie jedes Jahr hier eine Auswahl relevanter Informationen für Menschen mit Behinderungen.
Pflegegeld
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2021 beträgt laut einer Verordnung der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 1,015. Das heißt, das Pflegegeld wird um 1,5 % erhöht und beträgt
- in Stufe 1 statt 160,10 € mit 162,50 €,
- in Stufe 2 statt 295,20 € mit 299,60 €,
- in Stufe 3 statt 459,90 € mit 466,80 €,
- in Stufe 4 statt 689,80 € mit 700,10 €,
- in Stufe 5 statt 936,90 € mit 951,00 €,
- in Stufe 6 statt 1 308,30 € mit 1.327,90 €,
- in Stufe 7 statt 1 719,30 € mit 1.745,10 €.
Ausgleichstaxe
Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt laut Verordnung für das Kalenderjahr 2021 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeberinnen und Dienstgeber
- mit 25 bis 99 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 271 Euro,
- mit 100 bis 399 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 381 Euro und
- mit 400 oder mehr Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 404 Euro.
COVID-19 Impfung
In die Verordnung über empfohlene Impfungen wurde vor den ersten Impfungen in Österreich am 27. Dezember 2020 „COVID-19“ aufgenommen. Damit können Entschädigungen für Impfschaden vom Bund übernommen werden.
Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze wurde für 2021 von 460,66 € auf 475,86 € pro Monat erhöht.
Pflegegeldergänzungsleistung
Seit der Einführung der Pflegegeldergänzungsleistung im Jahr 2008 betrug der Stundensatz der durch den Fonds Soziales Wien ausbezahlten Leistung 16 Euro. Mit 1. Jänner 2021 wird der entsprechende Stundensatz vom Fonds Soziales Wien auf 18 Euro angehoben.